Gesamtthemenübersicht Reisepass (ePass)
- Ein abgelaufener Reisepass kann nicht verlängert werden. Es ist ein neues Dokument zu beantragen.
- Ein Reisepass ist immer persönlich zu beantragen, da Sie vor Ort eine Unterschrift und Fingerabdrücke abgeben müssen. Eine Vertretung durch eine andere Person ist daher nicht möglich.
- Bei Vorlage ausländischer Urkunden im Zusammenhang mit der Reisepassbeantragung (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil) ist die Notwendigkeit der Überbeglaubigung bzw. Haager Apostille sowie staatlich anerkannter Übersetzungen zu prüfen.
- Passbildhinweise
Der Reisepass ist zusätzlich in folgenden Varianten erhältlich:
- als Express-Pass, wenn er kurzfristig benötigt wird.
- als 48-Seiten-Pass (weitere Informationen unter: Reisepass mit 48 Seiten für Vielreisende beantragen).
Für Personen unter 18 Jahren gelten besondere Voraussetzungen (weitere Informationen unter: Reisepass beantragen für Personen unter 18 Jahren).
Gültigkeit:
- 6 Jahre für Antragsteller unter 24 Jahren
- 10 Jahre für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
Bearbeitungszeit:
- 3 - 4 Wochen nach Antragstellung kann der Reisepass abgeholt werden.
- Bei Expressbestellung kann der Reisepass nach 3 Werktagen abgeholt werden.
- Sofern Sie bei der Beantragung Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen haben, informieren wir Sie auf diesem Weg, wenn Ihr Reisepass geliefert wurde und zur Abholung bereit liegt.
- Ansonsten informieren Sie sich bitte im ServiceCenter der Stadt Oldenburg unter der Rufnummer 0441 235-4444, ob das Dokument bereits abholbereit ist.



