Anliegen A-Z: Reisepass (ePass) erneut beantragen wegen Ablauf - Stadt Oldenburg

Anliegen A-Z: Reisepass (ePass) erneut beantragen wegen Ablauf

Beschreibung

Gesamtthemenübersicht Reisepass (ePass)

  • Ein abgelaufener Reisepass kann nicht verlängert werden. Es ist ein neues Dokument zu beantragen.
  • Ein Reisepass ist immer persönlich zu beantragen, da Sie vor Ort eine Unterschrift und Fingerabdrücke abgeben müssen. Eine Vertretung durch eine andere Person ist daher nicht möglich.
  • Bei Vorlage ausländischer Urkunden im Zusammenhang mit der Reisepassbeantragung (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil) ist die Notwendigkeit der Überbeglaubigung bzw. Haager Apostille sowie staatlich anerkannter Übersetzungen zu prüfen.
  • Passbildhinweise
Hinweis:
Der Reisepass ist zusätzlich in folgenden Varianten erhältlich:

Für Personen unter 18 Jahren gelten besondere Voraussetzungen (weitere Informationen unter: Reisepass beantragen für Personen unter 18 Jahren).

Gültigkeit:

  • 6 Jahre für Antragsteller unter 24 Jahren
  • 10 Jahre für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren

Bearbeitungszeit:

  • 3 - 4 Wochen nach Antragstellung kann der Reisepass abgeholt werden.
  • Bei Expressbestellung kann der Reisepass nach 3 Werktagen abgeholt werden.
  • Sofern Sie bei der Beantragung Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen haben, informieren wir Sie auf diesem Weg, wenn Ihr Reisepass geliefert wurde und zur Abholung bereit liegt.
  • Ansonsten informieren Sie sich bitte im ServiceCenter der Stadt Oldenburg unter der Rufnummer 0441 235-4444, ob das Dokument bereits abholbereit ist.

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Gebühren

  • 37,50 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren
  • 59,00 Euro für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
  • 5,00 Euro zusätzlich, sofern Sie Ihre Identität nicht durch ein Ausweisdokument (abgelaufener Personalausweis; Reisepass) belegen können.

Bei Bedarf zuzüglich:

  • 32,00 Euro für Expresslieferung
  • 22,00 Euro für 48-Seiten-Pass

Die Gebühren der Bürgerbüros Nord und Mitte können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.

Hinweis:
Gebührenermäßigungen sind nicht vorgesehen.


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Benötigte Unterlagen

  • ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild
  • Geburts- oder Heiratsurkunde, wenn der vorherige Reisepass oder ein Personalausweis noch nicht in Oldenburg ausgestellt wurde.
  • aktuelles Ausweisdokument (Kinderreisepass / Kinderausweis / Personalausweis), sofern der bisherige Reisepass schon lange abgelaufen ist.
  • den bisherigen Reisepass

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Passgesetz (PassG)

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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