Anliegen A-Z: Styropor - Stadt Oldenburg

Anliegen A-Z: Styropor

Beschreibung

Definition/Beispiele
  • Verkaufs-, Transport- und Umverpackungen aus Styropor
  • Isoliermaterialien aus Styropor z.B. aus dem Baubereich
Entsorgung
  • Verkaufsverpackungen aus Styropor werden über den gelben Sack entsorgt.
  • Gewerbebetriebe müssen Transport- und Umverpackungen aus Styropor einer erneuten Verwendung oder einer stofflichen Verwertung außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung zuführen.
  • Transport- und Umverpackungen aus Styropor können auch bei den Wertstoffannahmestellen Neuenwege, Barkenweg 6 (gegenüber der Abfallbehandlungsanlage) und Langenweg, Felix-Wankel-Str. 7, gegen Gebühr abgegeben werden.
  • Isoliermaterialien aus Styropor z.B. aus dem Baubereich mit Anhaftungen können über die Restabfallbehälter entsorgt werden.
    Größere Mengen können bei der Wertstoffannahmestelle Neuenwege, Barkenweg 6 (bis 2 m³) oder bei der Abfallbehandlungsanlage, Barkenweg 3 (über 2 m³) angeliefert werden.
    Alternativ bietet der Abfallwirtschaftsbetrieb auch die Abfuhr über Container an.
    Weitere Informationen finden Sie unter dem Stichwort "Baustellenabfälle" hier».
Kosten
  • Transport- und Umverpackungen: bis 1 cbm  10,00 Euro
  • Transport- und Umverpackungen: 1 - 2 cbm   20,00 Euro

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Abfallwirtschaftssatzung § 7 und § 13

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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