Anliegen A-Z: Verpackungen - Stadt Oldenburg

Anliegen A-Z: Verpackungen

Beschreibung

Verpackungsabfälle im Sinne der Verpackungsverordnung sind:

Transportverpackungen:
Sie sollen Waren auf dem Weg vom Hersteller bis zum Vertreiber (Handel) vor Schaden bewahren und die Transportsicherheit gewährleisten (z. B. Paletten, Schrumpfhauben, Styropor, Folien, Obstkisten, Mehlsäcke in der Bäckerei).

Verkaufsverpackungen (z.B. mit dem Grünen Punkt): Sie dienen der eigentlichen Verpackung und dem Transport des Produktes zum Endverbraucher (z.B., Beutel, Folien, Plastikflaschen, Joghurtbecher, Margarinebecher).

Umverpackungen:
Sie sind zusätzliche Verpackungen um die eigentliche Verkaufsverpackung u.a. zu Werbezwecken oder um die Möglichkeit eines Diebstahls v. a. bei kleinen Waren zu erschweren.

Entsorgung

Verpackungen, die einer gesetzlichen Rücknahmepflicht unterliegen, sind von der Abfallentsorgung durch die Stadt Oldenburg ausgeschlossen, soweit ein Rücknahmesystem besteht. Verkaufsverpackungen (z.B. Grüner Punkt) sind über die gelben Säcke zu entsorgen. Transport- und Umverpackungen sind den zur Rücknahme Verpflichteten zu übergeben.

Kosten für die Anlieferung von Transport- und Umverpackungen
Entsorgungskosten an den Wertstoffannahmestellen Neuenwege, Barkenweg 6, 26135 Oldenburg, und Langenweg, Felix-Wankel-Str. 7, 26125 Oldenburg;

- bis 1 cbm: 10,00 Euro
- 1 cbm bis 2 cbm: 20,00 Euro

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Formulare

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Abfallwirtschaftssatzung § 4, § 7 § 13

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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