Gesamtthemenübersicht Wohnsitz
- Eine Wohnung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen genutzt wird.
- Als Wohnung gilt auch eine Unterkunft an Bord eines Schiffes der Bundeswehr.
- Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnung anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.
- Jede Person, die sich länger als 2 Monate an einem Ort in Deutschland aufhält, hat einen Wohnsitz festzulegen. Dabei gilt folgendes:
Der Hauptwohnsitz (die Hauptwohnung) ist grundsätzlich die überwiegend benutzte Wohnung der Person.
Ausnahmen:
- Bei Verheirateten (sofern nicht dauernd getrennt von der Familie lebend) ist es die Wohnung, die von der Familie genutzt wird.
- Bei Minderjährigen ist es die von der sorgeberechtigten Person genutzte Wohnung.
Hinweis:
Nur dann, wenn sich nach den vorgenannten Kriterien die Hauptwohnung nicht bestimmen lässt, ist die Hauptwohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen liegt.
- Jede weitere Wohnung in Deutschland ist eine Nebenwohnung, auch Zweitwohnsitz genannt.
- Die weiteren Informationen gelten für Haupt- und Nebenwohnung bzw. Zweitwohnsitz.
Übrigens: Die Stadt Oldenburg erhebt keine Zweitwohnsitzsteuer.
Alle Informationen zum Thema Wohnsitz finden Sie unter den nachfolgenden Punkten:
Sollten Sie Fragen haben, dann berät Sie das ServiceCenter der Stadt Oldenburg sehr gerne unter der Rufnummer 0441 235-4444.


