Anliegen A-Z: Wohnsitz anmelden - Stadt Oldenburg

Anliegen A-Z: Wohnsitz anmelden

Beschreibung

Gesamtthemenübersicht Wohnsitz

1. Allgemeines

  • Wer eine Wohnung in Oldenburg bezieht, hat sich innerhalb einer Woche nach Einzug grundsätzlich persönlich bei einem Bürgerbüro der Stadt Oldenburg (Kontaktdaten siehe unten) anzumelden.
  • Ein längeres Überschreiten dieser Frist zieht leider ein kostenpflichtiges Bußgeldverfahren nach sich.
  • Dies gilt sowohl für den Zuzug mit Hauptwohnung als auch mit Nebenwohnung (Neben- oder Zweitwohnsitz).
  • Als Nachweis über die Anmeldung erhält der Meldepflichtige im Bürgerbüro eine amtliche Anmeldebestätigung.

Hinweis:
Bei Zuzug informieren wir im Rahmen eines bundesweit festgelegten automatisierten Rückmeldeverfahrens die Meldebehörde der Wegzugsgemeinde. Eine Abmeldung in der vorherigen Gemeinde ist daher nicht erforderlich.

2. Besonderheiten zum Anmeldeverfahren

  • Die Anmeldung kann auch schriftlich vorgenommen werden. Ein Vordruck steht unten zur Verfügung. Zur Änderung Ihrer Anschrift im Personalausweis bzw. Reisepass ist ein persönliches Vorsprechen von Ihnen oder einer bevollmächtigten Person notwendig.
  • Bei Anmeldung von Kindern bis 16 Jahre, wo beide Elternteile das Sorgerecht haben, diese aber getrennt lebend sind, klären Sie die vorzulegenden Unterlagen bitte im Vorfeld telefonisch.
  • Jugendliche ab 16 Jahren können sich auch ohne Zustimmung der Eltern anmelden.
  • Sind Sie in mehreren Wohnungen gemeldet, ist eine davon zur Hauptwohnung zu bestimmen. Hierfür ist ein zusätzlicher Fragebogen auszufüllen, der unten zur Verfügung steht.
  • Eine Anmeldung, die in die Zukunft gerichtet ist, kann leider nicht sofort verarbeitet werden, sondern frühestens am Tag des tatsächlichen Einzugs.

Hinweis:
Sofern Sie ein zulassungspflichtiges KFZ haben, denken Sie bitte daran, dass auch dieses umgemeldet werden muss.

3. Widerspruchsrecht

  • Wer aus bestimmen Gründen verhindern möchte, dass persönliche Daten weitergeben werden, hat die Möglichkeit, eine Auskunfts- und Übermittlungssperre im Melderegister zu beantragen.

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Gebühren

  • gebührenfrei

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Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis und (Reise-) Pass, sofern vorhanden
  • Vollmacht, wenn der Zuziehende nicht persönlich erscheint (mit Unterschrift des Zuziehenden und Personalausweis oder (Reise-) Pass der/des Bevollmächtigten)
    Achtung: Gilt nicht bei Zuzug aus dem Ausland. Hier ist eine persönliche Vorsprache notwendig.
  • Heiratsurkunde bei Zuzug von Ehegatten
  • Geburtsurkunde von Kindern, die mit angemeldet werden sollen
Hinweis:
Hilfreich wäre, wenn Sie Ihr Stammbuch mit vorlegen, da wir aus diesem alle notwendigen Daten und die richtigen Schreibweisen der Namen und Geburtsorte entnehmen können.

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Formulare

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • §§ 7 ff. Niedersächsisches Meldegesetz

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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