Gesamtthemenübersicht Zulassungsbescheinigung I
Allgemeines:
Es wird in Zulassungsbescheinigung I (vorher: Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung II (vorher: Fahrzeugbrief) unterschieden.
Zulassungsbescheinigung I:
- Der Fahrzeugschein wird bei Änderungen vernichtet und durch die Zulassungsbescheinigung I ersetzt.
- Generelle Umtauschpflicht des alten Fahrzeugscheines besteht nicht.
- Es darf für ein Fahrzeug kein Nebeneinander von alten und neuen Papieren geben.
- Automatisch umgetauscht wird, wenn ohnehin ein neuer Fahrzeugschein auszustellen ist.
Vorteile:
- Die höhere Fälschungssicherheit
- Die EU - weite Lesbarkeit
- Vereinheitlichung
- Höherer Informationsgehalt
Alle weiteren Informationen zum Thema Zulassungsbescheinigung I finden Sie unter den nachfolgenden Punkten:
- Ändern
- Ersetzen
- Neue Zulassungsdokumente seit 01.10.2005
- Nutzungsvollmacht für Fahrten nach Polen
- Zulassungsbescheinigung II
Wichtiger Hinweis:
Beachten Sie die Zuständigkeit der Bürgerbüros Mitte und Nord auf den einzelnen A - Z Seiten!
Sollten Sie Fragen haben, dann berät Sie das ServiceCenter der Stadt Oldenburg sehr gerne unter der Rufnummer 0441 235-4444.



