Anliegen A-Z: KFZ - Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugschein - Stadt Oldenburg

Anliegen A-Z: KFZ - Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugschein

Beschreibung

Gesamtthemenübersicht Zulassungsbescheinigung I

Allgemeines:

Es wird in Zulassungsbescheinigung I (vorher: Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung II  (vorher: Fahrzeugbrief) unterschieden.

Zulassungsbescheinigung I:

  • Der Fahrzeugschein wird bei Änderungen vernichtet und durch die Zulassungsbescheinigung I ersetzt.
  • Generelle Umtauschpflicht des alten Fahrzeugscheines besteht nicht.
  • Es darf für ein Fahrzeug kein Nebeneinander von alten und neuen Papieren geben.
  • Automatisch umgetauscht wird, wenn ohnehin ein neuer Fahrzeugschein auszustellen ist.

Vorteile:

  • Die höhere Fälschungssicherheit
  • Die EU - weite Lesbarkeit
  • Vereinheitlichung
  • Höherer Informationsgehalt


Alle weiteren Informationen zum Thema Zulassungsbescheinigung I finden Sie unter den nachfolgenden Punkten:

Wichtiger Hinweis:
Beachten Sie die Zuständigkeit der Bürgerbüros Mitte und Nord auf den einzelnen A - Z Seiten!

Sollten Sie Fragen haben, dann berät Sie das ServiceCenter der Stadt Oldenburg sehr gerne unter der Rufnummer 0441 235-4444.


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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • § 11 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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