Gesamtthemenübersicht Reisepass (ePass)
- Grundsätzlich wird für jeden Deutschen nur ein gültiger Reisepass ausgestellt.
- Bei Vorliegen der nachfolgenden Gründe kann jedoch ein zweiter, gleichzeitig gültiger, Reisepass beantragt werden:
- bei Personen, die beruflich viel ins Ausland reisen und deren Pass häufig für längere Zeit zur Visaerteilung bei der Botschaft des Ziellandes abgegeben werden muss.
- wenn im Reisepass bereits Einreisestempel bestimmter Länder vorhanden sind, die eine Einreise in andere Länder unmöglich machen z.B. bei einer Reise nach Israel oder Libyen.
- Ein zweiter Reisepass ist immer persönlich zu beantragen, da Sie vor Ort eine Unterschrift und Fingerabdrücke abgeben müssen. Die Vertretung durch eine andere Person ist daher nicht möglich.
- Bei Vorlage ausländischer Urkunden im Zusammenhang mit der Reisepassbeantragung (z.B. Geburtskurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil) ist die Notwendigkeit der Überbeglaubigung bzw. der Haager Apostille sowie staatlich anerkannter Übersetzungen zu prüfen.
- Passbildhinweise
Der zweite Reisepass ist zusätzlich in folgenden Varianten erhältlich:
- als Express-Pass, wenn er kurzfristig benötigt wird.
- als 48-Seiten-Pass (weitere Informationen unter: Reisepass mit 48 Seiten für Vielreisende beantragen).
Für Personen unter 18 Jahren gelten besondere Voraussetzungen (weitere Informationen unter: Reisepass beantragen für Personen unter 18 Jahren).
Gültigkeit:
- 6 Jahre (unabhängig vom Alter des Antragstellers)
- 3 - 4 Wochen nach Antragstellung kann der Reisepass abgeholt werden.
- Bei Expressbestellung kann der Reisepass nach 3 Werktagen abgeholt werden.
- Sofern Sie bei der Beantragung Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen haben, informieren wir Sie auf diesem Weg, wenn Ihr Reisepass geliefert wurde und zur Abholung bereit liegt.
- Ansonsten informieren Sie sich bitte im ServiceCenter der Stadt Oldenburg unter der Rufnummer 0441 235-4444, ob das Dokument bereits abholbereit ist.



