Die Teilhabe an der städtischen Kulturförderung steht grundsätzlich allen Anbietern freier und öffentlich zugänglicher Kulturangebote offen. Nicht antragsberechtigt sind rein gewerbliche Veranstalter.
Das Kulturbüro berät Einrichtungen, Vereine, Verbände sowie Künstlerinnen und Künstler über finanzielle Zuwendungen sowie bei organisatorischen Fragen und unterstützt diese bei der Antragstellung.
Für eine Kultur- und KünstlerInnenförderung hat das Kulturamt verschiedene Möglichkeiten:
- Projektförderung
- institutionelle Förderung
- Förderung durch Kooperation
- Unbare Förderung
Für diese Förderung gelten bestimmte Voraussetzungen:
- Förderungswürdigkeit des Antragstellers
- Förderbedürftigkeit des Antragsstellers
- Inhaltliche Qualität eines Antrages
- Öffentliches Interesse an einem Projekt / an einer Veranstaltung
- Inhaltlicher Bezug eines Projektes / einer Veranstaltung zur Stadt Oldenburg
Eine institutionelle Förderung durch die Stadt Oldenburg wird in der Regel zeitlich befristet. Sie ist an die zusätzliche Bedingung geknüpft, dass die entsprechende Einrichtung bereits seit Jahren erfolgreich tätig ist.
Projektzuwendungen können für einzelne oder wiederkehrende, zeitlich und sachlich abgrenzbare Vorhaben bewilligt werden. Inhaltliche Vorgaben werden nicht gemacht, d.h., Künstlerinnen und Künstler sowie Einrichtungen und Initiativen aller künstlerischen Sparten können berücksichtigt werden. Projektzuwendungen sind jährlich neu zu beantragen.
Übergreifendes Ziel aller Förderung ist es, die vielfältige Kunst– und Kulturlandschaft in Oldenburg als Oberzentrum der Region zu sichern und zu befördern und damit zur Aufenthalts– und Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger und der Besucher der Stadt beizutragen.
Die städtischen Zuwendungen richten sich vor allem an Angebote freier Träger, die in sinnvoller Ergänzung zu denen der kommunalen und staatlichen Kultureinrichtungen stehen und die innovative und Richtung weisende Impulse in die Kulturszene geben sowie Foren der Begegnung zwischen den verschiedenen Lebenswelten und Lebensstilen schaffen.
Hier können Sie die allgemeinen Richtlinien » (PDF, 103 KB) der Stadt Oldenburg (Oldb) für die Gewährung von Zuwendungen nachlesen.