Zensus 2022

Was ist der Zensus?

Der Zensus umfasst eine bundesweite Zählung sowohl der Bevölkerung als auch der Gebäude und Wohnungen. Die Erhebung wird alle zehn Jahre durch die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder gemeinsam durchgeführt. Der Zensus findet in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union statt. Aufgrund der Corona‐Pandemie wurde der zunächst für 2021 geplante Zensus in das Jahr 2022 verschoben. Das Ziel des Zensus ist die Ermittlung der Einwohnerzahlen in Deutschland sowie die Erhebung zentraler Strukturdaten, die eine Aussage darüber erlauben, wie die Menschen in Deutschland leben, wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs‐ und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist daher eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss. In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude‐ und Wohnungszählung kombiniert wird.

Im Gegensatz zu einer traditionellen Volkszählung, bei der alle Bürgerinnen und Bürger direkt befragt werden, stützt sich der Zensus 2022 auf bereits bestehende Verwaltungsregister. Grundlage ist das Einwohnermelderegister der jeweiligen Kommune. Beim registergestützten Zensus werden weniger als zehn Prozent der Bevölkerung in einem kurzen Interview durch Erhebungsbeauftragte befragt. Für die ausgewählten Haushalte besteht dabei eine gesetzliche Auskunftspflicht (§ 23 ff. Zensusgesetz (ZensG 2022)). Zudem werden alle Bügerinnen und Bürger, die in Wohnheimen leben (zum Beispiel Studierendenwohnheime, Arbeiterwohnheime) befragt. In Gemeinschaftsunterkünften, wie Justizvollzugsanstalten, Altenheimen oder Krankenhäusern, ist die Einrichtungsleitung stellvertretend auskunftspflichtig. Für die Zählung der Gebäude- und Wohnungen werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer, beziehungsweise die Verwaltungen sowie sonstige Verfügungs‐ und Nutzungsberechtigte von Gebäuden mit Wohnraum und Wohnungen befragt.

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Wann ist mit den Ergebnissen zu rechnen?

Der Zensus 2022 ist das aktuell größte Projekt der amtlichen Statistik in Deutschland. Mit dem Zensus wird zum Stichtag am 15. Mai 2022 ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Der Zensus 2022 ist die Grundlage für zahlreiche gesellschaftliche und politische Planungsprozesse.

Nach Abschluss der Befragungen arbeiten die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder derzeit an der Aufbereitung und Qualitätssicherung der Daten. Bei der fachlichen Analyse hat sich die Notwendigkeit weiterer Qualitätssicherungsmaßnahmen gezeigt. Die bestmögliche Datenqualität zu erreichen, hat für die amtliche Statistik oberste Priorität.

Die Veröffentlichung der Ergebnisse wird sich deshalb voraussichtlich in den März 2024 verschieben.

Vereinbarung nach Artikel 26 DSGVO

Die Durchführung des Zensus 2022 ist eine Gemeinschaftsaufgabe der statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Dabei können die Länder bestimmte Aufgaben neben den statistischen Landesämtern auch örtlichen Erhebungsstellen übertragen. Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) und die die örtliche Erhebungsstelle Kommune Stadt Oldenburg (Oldb) sind im Rahmen des Projekts Zensus 2022 gemeinsame Verantwortliche im Sinne des Artikel 26 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung; DSGVO).

Aus diesem Grund treffen das LSN und die die Erhebungsstelle tragende Kommune eine Vereinbarung zu den Betroffenenrechten auf Grundlage des Artikel 26 DSGVO, die die Sicherstellung der Betroffenenrechte nach Artikel 15 bis 21 DSGVO für den Zensus 2022 regelt, soweit diese nicht ausgeschlossen sind. Gemäß der Vereinbarung gilt insbesondere Folgendes: Betroffene Personen können gemäß Artikel 26 Absatz 3 DSGVO ihre Rechte nach Artikel 15 bis 21 DSGVO gegenüber dem LSN und der örtlichen Erhebungsstelle der Stadt Oldenburg (Oldb) geltend machen. Das LSN und die örtliche Erhebungsstelle der Stadt Oldenburg (Oldb) sind für Anfragen betroffener Personen betreffend in ihrer Zuständigkeit erhobener Daten selbstständig verantwortlich. Die betroffenen Personen können ihre Rechte im Rahmen der DSGVO aber gegenüber jedem einzelnen der Verantwortlichen geltend machen. Die Vereinbarung erfolgt vor dem Hintergrund, dass gemäß Artikel 89 Absatz 2 DSGVO in Verbindung mit § 6 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Zensusgesetz 2022 (Nds. AG ZensG 2022) und Ziffer 8 der Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Zensusgesetz 2022 (VV-Nds. AG ZensG 2022) die Wahrnehmung der Betroffenenrechte nach Artikel 15, Artikel 16, Artikel 18 und Artikel 21 DSGVO bei der Durchführung des Zensus 2022 für die Dauer der angestrebten Ergebnisbereitstellung 18 Monate nach Zensusstichtag (15. Mai 2022) ausgeschlossen ist.

Zuletzt geändert am 15. April 2024