Personen, die sich in besonderer Weise um die Stadt Oldenburg und ihre Bürger verdient gemacht haben, zeichnet die Stadt mit Stadtmedaillen oder dem Großen Stadtsiegel aus.
Im Jahre 1930 hat der Magistrat der Stadt Oldenburg beschlossen, erstmals eine Medaille als Anerkennung für besondere Dienste zu verleihen. Die Medaillen, in bronzener, silberner und goldener Ausführung geprägt, wurden für Prämierungszwecke bei Tierschauen oder für Lehrlingsfreisprechungen zur Verfügung gestellt. Die Entscheidung über die Verleihung traf der Oberbürgermeister.
Nach 1946 wurde die Gestaltung einer neuen Medaille angeregt, da die bisherigen Plaketten wegen des Wortes „Landeshauptstadt“ in der Randinnenschrift nicht mehr verwendet werden konnten. Oldenburg, die einstige Hauptstadt des Freistaates Oldenburg, ging 1946 in dem neu gebildeten Bundesland Niedersachsen auf. Die neuen Medaillen wurden ab 1951 verliehen.
Welche Auszeichnung im Einzelfall gewählt wird, hängt davon ab, über welchen Zeitraum eine besondere Leistung erbracht wurde und welchen Umfang das Engagement hat. Wird eine Person erstmals ausgezeichnet, so besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer späteren höheren Auszeichnung.
Stadtmedaillen
Zielsetzung der Stadtmedaillen ist es, besonderes ehrenamtliches Engagement zu würdigen. Jede Bürgerin oder jeder Bürger der Stadt Oldenburg kann Personen für eine Auszeichnung vorschlagen. Die Entscheidung über eine Ehrung trifft der Oberbürgermeister.
Die Silberne Stadtmedaille wird an Bürgerinnen und Bürger der Stadt Oldenburg verliehen, die sich durch eine mindestens 20-jährige ehrenamtliche Tätigkeit in einem Verein, Verband oder einer Institution verdient gemacht haben. Die Goldene Stadtmedaille setzt eine mindestens 25-jährige ehrenamtliche Tätigkeit voraus. Hier erfahren Sie mehr »
Die Bronzene Stadtmedaille wird nicht mehr zur Ehrung besonderer Verdienste eingesetzt. Sie wird auf entsprechende Anforderung als Ehrengabe an Vereine ausgegeben. Hier erfahren Sie mehr »
Das Große Stadtsiegel
Das Große Stadtsiegel wird an Personen verliehen, die für eine Auszeichnung mit einer Stadtmedaille nicht in Betracht kommen. Hierunter fallen Vertreter aus dem Kulturleben, aus der Wirtschaft und dem Handwerk sowie bedeutende Persönlichkeiten aus anderen Bereichen des öffentlichen Lebens. Voraussetzung ist, dass sich die zu ehrende Person in besonderem Maße für die Belange der Stadt Oldenburg eingesetzt hat. Dieses Engagement sollte überregional und in besonderer Weise auf die Stadt Oldenburg aufmerksam machen. Hier erfahren Sie mehr »
Das Lambertussiegel
Ratsmitglieder der Stadt Oldenburg werden nach ihrem Ausscheiden aus dem Rat für ihre Ratszugehörigkeit mit dem Lambertussiegel ausgezeichnet. Dieses wird in Bronze, Silber und Gold, je nach Dauer der Ratszugehörigkeit verliehen. Hier erfahren Sie mehr »
Das Goldene Buch
Ein Eintrag in das Goldene Buch der Stadt ist eine besondere Form der Ehrung. Mit dem Eintrag in das Goldene Buch wird von der Stadt Oldenburg die Wertschätzung und Verbundenheit mit dieser Person symbolisiert. Zahlreiche hochrangige Persönlichkeiten oder auch weltberühmte Besucherinnen und Besucher der Stadt haben sich bislang in das Goldene Buch eingetragen. Vom Goldenen Buch zu unterscheiden ist das Gästebuch der Stadt. In dieses können sich Gäste der Stadt im Rahmen von Empfängen eintragen. Hier erfahren Sie mehr »
Das Ehrenbürgerrecht
Die höchste Auszeichnung einer Stadt oder Gemeinde ist die Verleihung des Ehrenbürgerrechts. Damit werden Bürger oder ehemalige Bürger geehrt, die sich in herausragender Weise um das Wohl und Ansehen der Stadt verdient gemacht haben. Hier erfahren Sie mehr »
Ehrenzeichen des Landes und des Bundes
Darüber hinaus händigt der Oberbürgermeister auch Ehrenzeichen des Landes Niedersachsen oder der Bundesrepublik Deutschland aus. Macht sich eine Person durch ehrenamtliches Engagement besonders verdient, kann der Niedersächsische Verdienstorden oder der Verdienstorden der Bundesrepublik verliehen werden. Die Stadt Oldenburg nimmt im Vorfeld Vorschläge zu ehrender Personen entgegen und leitet sie an die niedersächsische Staatskanzlei mit einer Stellungnahme weiter. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten der Niedersächsischen Staatskanzlei » und den Seiten des Bundespräsidenten ».
Bei Rückfragen wenden Sie sich an:
Stadt Oldenburg, Markt 1, 26122 Oldenburg, Tel.: 0441-235-2375
Fax: 0441-235-3231, E-Mail: poststelle(at)stadt-oldenburg.de