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Neues Online-Angebot vom Gesundheitsamt
Belehrungsabschriften mit wenigen „Klicks“ anfordern
Das Gesundheitsamt hat ein neues Angebot: Belehrungsabschriften können seit Anfang Juni 2020 auch online beantragt werden. Bürgerinnen und Bürger, die im Gesundheitsamt schon mal eine Belehrung gemacht haben und zum Beispiel für einen neuen Arbeitgeber eine Abschrift ihres Belehrungszeugnisses benötigen, können dies zukünftig überall und jederzeit online beantragen. Mit wenigen „Klicks“ kann eine Abschrift angefordert werden, die entweder abgeholt oder gegen Aufpreis (plus 1 Euro) nach Hause geschickt werden kann.
Online-Bezahlfunktion
Die Online-Funktion ist mit einem E-Payment-System verbunden, sodass die Gebühren online gezahlt werden können. Selbstverständlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit, die Belehrungsabschriften persönlich oder telefonisch zu beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, wird gebeten, sich vorab telefonisch beim Gesundheitsamt zu melden.
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