- Wir arbeiten für Oldenburg
- „Wein-Box“ abgebaut
- 5.000 Follower für städtischen Instagram-Account
- Bilderausstellung „Mein[e] Ge[SICHT]“
- Stadt warnt vor Brandgefahren
- Gut gerüstet für den Ernstfall
- Trautermine online reservieren
- Keine Maskenpflicht mehr in städtischen Gebäuden
- Ausweispapiere überprüfen
- Hinweise zum Grillen an öffentlichen Orten
- Erhöhte Waldbrandgefahr
- Positives Feedback für Terminvereinbarung in Bürgerbüros
- Digitalisierung von Verwaltungsleistungen
- Fahrradkurier bringt Ausweisdokumente nach Hause
- Grundbesitzabgaben und Hundesteuer sind fällig
Erhöhte Waldbrandgefahr
Stadtverwaltung erinnert an derzeitiges Rauchverbot in Wäldern
Erhöhte Waldbrandgefahr wegen Trockenheit
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit besteht eine erhöhte Waldbrandgefahr. Die Stadtverwaltung weist aus diesem Grund darauf hin, dass es gemäß § 35 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) » verboten ist, in Wald, Moor und Heide in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober Feuer anzuzünden und zu rauchen. In Landschaftsschutz- und Naturschutzgebieten gelten darüber hinaus gegebenenfalls weitergehende Verbotsregelungen, die unabhängig von dieser allgemeinen Regelung vorrangig gelten und einzuhalten sind.