Fragen und Antworten
Fragen und Antworten
Wissenswertes rund um den Alltag mit dem Coronavirus
Aktuelle Verordnung des Landes Niedersachsen
FFP2-Maskenpflicht – Wo gilt eine Maskenpflicht?
Eine allgemeine Maskenpflicht in geschlossenen öffentlichen Räumen gibt es nicht mehr.
Ausnahme – Hier muss noch eine FFP2-Maske getragen werden:
- Arztpraxen
- Krankenhäusern
- Pflegeeinrichtungen
- öffentlicher Personennahverkehr (Bus, Bahn)
- Ausnahmen gelten für
- Kinder
- 0 bis 5 Jahre: keine Maske
- 6 bis 14 Jahre: Alltagsmaske ausreichend
- Personen, mit einer Bescheinigung über die Befreiung von der Maskenpflicht
- Kinder
Auch wenn die Maskenpflicht vielerorts nicht mehr vorgeschrieben ist, schützen Sie bitte insbesondere gefährdete Menschen und tragen freiwillig eine Mund-Nase-Bedeckung an Orten, wo kein Abstand eingehalten werden kann.
Gut zu wissen: In Gaststätten, Geschäften oder generell in Betrieben und Einrichtungen kann im Rahmen des Hausrechts auch weiterhin eine Maskenpflicht vorgesehen werden.
Am Donnerstag, 26. Mai 2022, endete die Maskenpflicht in städtischen Gebäuden. Besucherinnen und Besucher können freiwillig weiterhin eine Mund-Nase-Bedeckung tragen, um sich und andere zu schützen.
Zusammenkünfte mit Menschen
Es bestehen keine Einschränkungen mehr.
Hinweis: In Gaststätten, Geschäften oder generell in Betrieben und Einrichtungen kann im Rahmen des Hausrechts auch weiterhin eine Maskenpflicht oder eine Testpflicht (3G, 2G, 2G+) gelten.
Auch wenn die Maskenpflicht vielerorts nicht mehr vorgeschrieben ist, bitte schützen Sie insbesondere gefährdete Menschen und tragen freiwillig eine Mund-Nasen-Bedeckung an Orten, wo kein Abstand eingehalten werden kann.
Was gilt für Schulen und Kitas?
Hier lesen Sie mehr über Corona und die Kita- und Schulsituation »
Mehr dazu finden Sie auf der Website des Kultusministeriums »
Welche Regeln gelten für Hochzeiten?
Für Trauungen im Standesamt gelten aktuell und bis auf weiteres folgende Regelungen:
- Eine Maskenpflicht besteht im Gebäude nicht mehr.
- Es finden in der Regel mehrere Trauungen nacheinander statt und es halten sich somit relativ viele Personen gleichzeitig im Standesamt auf. Wir empfehlen Ihnen und Ihren Gästen daher während des Aufenthalts im Standesamt zur eigenen Sicherheit einen Mund-Nase-Schutz zu tragen.
- Für die Teilnehmerzahl an den verschiedenen Trauorten gelten die oben genannten Regelungen mit den entsprechenden Personenzahlen (insgesamt, inklusive Brautpaar), die Sie in der Übersicht der Trauorte finden »
Hinweis: Änderungen der Rahmenbedingungen sind jederzeit auch kurzfristig möglich.
Wo kann ich mich in Oldenburg gegen Corona impfen lassen?
Termine für Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen gibt es im Oldenburger Impfpunkt.
Regelungen zur Quarantäne
Fragen zur Erkrankung an dem Coronavirus
Was passiert, wenn ein begründeter Verdacht besteht?
Wer den Verdacht hat, am Coronavirus erkrankt zu sein, sollte unbedingt seine Hausärztin oder seinen Hausarzt telefonisch informieren und auf keinen Fall unangekündigt persönlich in die Praxis fahren. Alternativ kann auch die Telefonnummer 116117 (Ärztlicher Bereitschaftsdienst) gewählt werden. Die Hausarztpraxis führt die erforderliche Diagnostik und Therapie durch und informiert das zuständige Gesundheitsamt.
Das Vorgehen bei einem positiven Test auf das Coronavirus wird hier näher erläutert »
Wie kann ich mich und andere vor Ansteckung schützen?
Das Coronavirus wird durch Tröpfcheninfektion verbreitet. Die Krankheitserreger werden beim Niesen, Husten oder Sprechen in die Luft gegeben und können so von anderen Menschen eingeatmet werden. Auch eine Übertragung durch beispielsweise einen Kuss ist möglich.
Eine Ansteckung kann durch folgende Regeln vermieden werden:
- Abstand zu anderen Mitmenschen halten,
- regelmäßig die Hände mit Seife waschen,
- in die Armbeuge husten und niesen und
- sich nicht in das Gesicht fassen.
Allgemeine Informationen zur persönlichen Infektionshygiene finden Sie in mehreren Sprachen hier:
General information on personal infection hygiene can be found in several languages here:
Was muss getan werden, wenn jemand mit dem Coronavirus infiziert ist und Krankheitssymptome zeigt?
Wenn eine Person mit dem Coronavirus infiziert ist und starke Krankheitssymptome zeigt, wird sie entsprechend ihrer Krankheitssymptomatik behandelt. Bei leichten Krankheitssymptomen erfolgt die Quarantäne zu Hause.
Welche Regelungen gelten für Reiserückkehrende und Einreisende?
Weitere Informationen
- Robert Koch-Institut »
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) »
- Website des Landes Niedersachsen »
- Bundesministerium für Gesundheit Coronavirus »
- Bundesministerium für Gesundheit – Bürgertelefon »
- Coronavirus: Informationen in mehreren Sprachen – Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration »
- Informationen in leichter Sprache auf den Seiten des Landes Niedersachsen »
- Informationen in Gebärdensprache finden Sie auf den Seiten des Patientenservices »
- Das NETZWERK ARTIKEL 3 hat eine Broschüre zur Triage in verständlicher Sprache veröffentlicht »
- Der NDR bietet auf seinen Internetseiten einen Podcast mit der Virologin Sandra Ciesek und dem Virologen Christian Drosten an: Das Coronavirus-Update von NDR Info »
- Bürgertelefon » unter Telefon 0441 235-4550 (montags bis freitags in der Zeit von 7 bis 18 Uhr)