Fragen und Antworten

Wissenswertes rund um den Alltag mit dem Coronavirus

Seit März 2020 haben sich viele neue Regelungen für den Alltag ergeben, die entsprechend der aktuellen Lage angepasst werden.

Hier gibt es einen Überblick über noch existierende Regelungen.

FFP2-Maskenpflicht

Hier muss noch eine FFP2-Maske getragen werden:

  • Arztpraxen
  • Krankenhäuser
  • Pflegeeinrichtungen
  • Ausnahmen gelten für
    • Kinder
      • 0 bis 5 Jahre: keine Maske
      • 6 bis 14 Jahre: Alltagsmaske ausreichend
    • Personen, mit einer Bescheinigung über die Befreiung von der Maskenpflicht

Auch wenn die Maskenpflicht vielerorts nicht mehr vorgeschrieben ist, schützen Sie bitte insbesondere gefährdete Menschen und tragen freiwillig eine Mund-Nase-Bedeckung an Orten, wo kein Abstand eingehalten werden kann.

Wo kann ich mich in Oldenburg gegen Corona impfen lassen?

Termine für Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen gibt es bei den Hausärztinnen und Hausärzten.

Zuletzt geändert am 1. März 2023