Anforderung von Impfbescheinigungen

Sozialministerium übernimmt das Ausstellen und Übersenden von Impfbescheinigungen

Bis Ende des Jahres 2022 konnten Bürgerinnen und Bürger, die durch die niedersächsischen mobilen Impfteams und Impfzentren geimpft wurden, Impfzertifikate über die Impfhotline des Landes anfordern. Dieser Service wurde auch von Bürgerinnen und Bürgern genutzt, welche ihren Impfausweis verloren hatten, um anhand der Covid-Zertifikate die Impfungen in ein neues Impfbuch eintragen zu lassen.

Inzwischen steht die Impfhotline des Landes nicht mehr zur Verfügung. Daher übernimmt übergangsweise das Sozialministerium das Ausstellen und Übersenden von Impfbescheinigungen samt Chargennummern. Hierfür werden Verwaltungskosten in Höhe von 50 Euro fällig.

Wie genau werden die Impfbescheinigungen angefordert?

Die Anforderungen von Impfbescheinigungen können an die E-Mail-Adresse krims.zentrale[at]ms.niedersachsen.de gerichtet werden.

Dabei müssen folgende Angaben gemacht werden:

  • vollständiger Name
  • Geburtsdatum
  • die zum Zeitpunkt der Impfungen gültige vollständige Adresse
  • falls abweichend: die Adresse, an die der Nachweis versendet werden soll
  • Impfdatum der (jeweiligen) Impfung(en) – zuzüglich der Angabe, um die wievielte Impfung es sich (jeweils) handelt
  • Impforte (Impfzentrum oder mobiles Impfteam von welcher Stadt/Landkreis?)

Hinweis

Bürgerinnen und Bürger sollen sich bitte nur dann an das Ministerium wenden, wenn eine Verpflichtung zum Nachweis des Impfstatus besteht, beispielsweise wegen eines geplanten Auslandsaufenthaltes.

Zuletzt geändert am 1. März 2023