Anmeldung und Tests
Einreise nach Deutschland
Was Reiserückkehrende und Einreisende wissen müssen, darüber informiert das Bundesgesundheitministerium auf seiner Internetseite ».
Nachweispflicht
- Alle Einreisenden sind verpflichtet, bei der Einreise über einen Nachweis des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARSCoV-2 zu verfügen. Dies muss einer der folgenden Nachweise sein:
- Genesenennachweis (ab 28 bis maximal 90 Tage nach der laborbestätigten Infektion)
- Impfnachweis (dreifache Impfung oder zweifache Impfung nicht älter als 270 Tage mit einem in der EU zugelassen Impfstoff)
- Testnachweis (negativer Antigen- oder PCR-Test, bei der Einreise nicht älter als 48 Stunden)
- Digitale COVID-Zertifikate der EU
- Ausnahme: Kinder unter 12 Jahren sind von der Nachweispflicht befreit.
Ob es derzeit Länder gibt, die als Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet eingestuft werden, lesen Sie auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts »
Digitale Einreiseanmeldung
Eine Einreiseanmeldung muss ausgefüllt werden auf www.einreiseanmeldung.de »
- Wichtig:
Test-, Impf- und Genesenennachweise müssen bei der Einreiseanmeldung hochgeladen werden. - Ist eine Meldung über www.einreiseanmeldung.de » nicht möglich, ist eine Aussteigekarte auszufüllen. Diese ist auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit zu finden »
- Ist weder die Meldung über www.einreiseanmeldung.de » noch die Aussteigekarte möglich, muss die Meldung über das Onlineformular des Gesundheitsamtes erfolgen »
Ausnahmen von der Anmeldepflicht:
Personen sind von der Anmeldepflicht ausgenommen, wenn diese
- lediglich durch ein Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet durchgereist sind und dort keinen Zwischenaufenthalt hatten,
- nur durch Deutschland durchreisen und das Land auf schnellstem Weg wieder verlassen, oder
- im Rahmen des Grenzverkehrs: Personen, die weniger als 24 Stunden in einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet waren oder nur für bis zu 24 Stunden nach Deutschland einreisen.
- Grenzpendler oder Grenzgänger sind.