Abfallgebühren
Gesamtthemenübersicht Grundbesitzabgaben
Abfallgebührenmarken
- Die Deckel der Abfallbehälter müssen mit gültigen Abfallgebührenmarken versehen sein.
- Abfallgebührenmarken können Sie durch persönliche Vorsprache beim Fachdienst Finanzen,
Industriestraße 1d, erhalten. - Im Falle einer schriftlichen Anforderung werden die Abfallgebührenmarken an die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer versandt und von diesen gegebenenfalls an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben.
- Mieterinnen und Mieter können nur mit einer Vollmacht Ihrer Vermieterin/Ihres Vermieters neue Abfallgebührenmarken beantragen.
- Bei der Ab- oder Ummeldung von Abfallbehältern müssen die alten Abfallgebührenmarken von den Abfallbehältern abgekratzt und dem Fachdienst Finanzen zugeleitet werden.
- Pro Grundstück wird eine jährliche Grundgebühr von 50 Euro erhoben
Sollten Sie Fragen haben, dann berät Sie das ServiceCenter der Stadt Oldenburg sehr gerne unter der Rufnummer 0441 235-4444.
Restabfall
- Als Restabfalltonnen sind nur Behälter mit Rädern zulässig.
- Die Behälterfarbe ist schwarz oder der Behälter ist eindeutig als Restabfalltonne gekennzeichnet.
Zusätzlich zur Grundgebühr wird für die jeweiligen Abfallbehälter eine Litergebühr erhoben. Diese beträgt für:
- 35 Liter: 46,90 Euro
- 50 Liter: 67,00 Euro
- 60 Liter: 80,40 Euro
- 80 Liter: 107,20 Euro
- 120 Liter: 160,80 Euro
- 240 Liter: 321,60 Euro
- 400 Liter: 504,00 Euro
- 500 Liter: 630,00 Euro
- 770 Liter: 970,20 Euro*
- 1100 Liter: 1386,00 Euro*
(Jährliche Gebühren bei 14-täglicher Abfuhr)
*) Bei wöchentlicher Leerung der 770 und 1100 Liter Behälter verdoppelt sich die betreffende Gebühr.
- Eine auf einem Grundstück alleinlebende Person kann wahlweise 20 Liter Restabfallsäcke beantragen, die ebenfalls 14-täglich abgefahren werden. Die jährliche Gebühr für monatlich 2 Säcke beträgt 26,80 Euro beträgt, zuzüglich der Grundgebühr von 50 Euro.
- In der Stadt Oldenburg gibt es keine Windeltonne und keine Zuschüsse für die Entsorgung von Windeln.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Restabfall.»
Bioabfall
- Als Biotonnen sind nur Behälter mit Rädern zulässig.
- Die Behälterfarbe ist grün oder der Behälter ist eindeutig als Biotonne gekennzeichnet.
- Die Abfuhr der ersten 60 l Bioabfall pro angeschlossenem Grundstück wird pauschal mit 15 Euro berechnet.
Daraus ergeben sich folgende Gebühren pro Jahr bei 14-täglicher Abfuhr:
Erster angemeldeter Behälter:
- 60 Liter: 15,00 Euro
- 80 Liter: 41,80 Euro
- 120 Liter: 95,40 Euro
- 240 Liter: 256,20 Euro
Jeder weitere Behälter:
- 60 Liter: 80,40 Euro
- 80 Liter: 107,20 Euro
- 120 Liter: 160,80 Euro
- 240 Liter: 321,60 Euro
Hier finden Sie weitere Informationen zum Bioabfall »
Selbstanlieferung von Abfällen
Hier finden Sie weitere Informationen sofern Sie Ihre Abfälle selber anliefern wollen.».