Ahnenforschung
Gesamtthemenübersicht Personenstandsurkunden
Seit 1. Februar 2013 gibt es für Auskünfte aus den Archivregistern folgende Zuständigkeit:
1. Zwischenarchiv
- Geburtenregister 1876 - 1909
- Eheregister 1876 - 1939
- Sterberegister 1876 - 1989
Anfragen zu diesen Registern sind bitte an das Zwischenarchiv » (PDF, 20 KB) zu richten.
Familienkundliche und gewerbliche Anfragen sind gebührenpflichtig. Es gilt hierfür die Entgeltordnung des Stadtarchivs Oldenburg.
2. Standesamt
- Geburtenregister ab 1910
- Eheregister ab 1940
- Sterberegister ab 1990
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:
Herr Höpken
Telefon 0441 235-2542
E-Mail mario.hoepken(at)stadt-oldenburg.de
Frau Konschak
Telefon 0441 235-3260
E-Mail rosemarie.konschak(at)stadt-oldenburg.de
Die Fortführungs- und Aufbewahrungsfristen der Personenstandsbücher sind:
1. Geburtenregister für 110 Jahre
2. Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister für 80 Jahre
3. Sterberegister für 30 Jahre
Hinweis: Die Beantragung kann nur schriftlich erfolgen.
- Für jeden Suchvorgang werden Gebühren erhoben.
- Wenn zum Aufsuchen erforderliche Angaben nicht gemacht werden können, wird von hier eine im Voraus zu entrichtende Suchgebühr in Höhe von 30 Euro erhoben.
- Abhängig vom entstandenen Zeitaufwand kann sich die Suchgebühr entsprechend erhöhen.
- Die Gebühren werden auch dann fällig, wenn eine Suche ergebnislos verlaufen ist.
Die Gebühren des Standesamtes können mit EC-Karte oder Bargeld entrichtet werden.
- Personenstandsgesetz (PStG)