Akteneinsicht
Einsichtnahme in die Verwaltungsakte der Führerscheinstelle
Eine Akteneinsicht in der Führerscheinstelle ist nach vorheriger telefonischer Terminabsprache während der Sprechzeiten möglich. Die Terminvereinbarung sollte frühzeitig erfolgen, da eine Einsicht am selben Tag leider nicht möglich ist.
Nur Verfahrensbeteiligte selbst oder die Bevollmächtigten dürfen Einsicht in die Fahrerlaubnisakte nehmen. Bevollmächtigte müssen ihre Vollmacht schriftlich nachweisen.
Versand von Akten
Die Akteneinsicht findet grundsätzlich vor Ort in der Führerscheinstelle statt.
In einem laufenden Verfahren kann die Akte gegen eine Gebühr an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte versandt werden, soweit die Kenntnis der Akte Voraussetzung für die Wahrung der rechtlichen Interessen ist.
Eine Aktenversendung an Vorbereitungsstellen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
- Die Akteneinsicht vor Ort ist kostenfrei
- Sofern Kopien gewünscht werden fallen für die ersten 50 Seiten 0,60 Euro pro Seite an, für jede weitere Seite werden 0,17 Euro berechnet.
Die Gebühren für die Kopien können mit EC-Karte oder Bargeld entrichtet werden.
Für den Versand der Akte an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte:
- 16 Euro
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
- gültiger Ausweis
Bei bevollmächtigten Personen:
- schriftliche Vollmacht
§ 29, § 14 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)