Asbest (Asbestzementabfälle)
Definition/Beispiele
Man unterscheidet zwischen stark- und schwachgebundenem Asbest:
- Starkgebundener Asbest kann sich unter anderem in älteren Eternitplatten, Blumenkästen, Dacheindeckungen, Balkonkästen, Fassadenplatten und so weiter befinden.
- Schwachgebundener Asbest wurde unter anderem als Spritzasbest verarbeitet und kann sich zum Beispiel in Nachtspeicheröfen und Brandschutztüren befinden.
Entsorgung
- Asbesthaltige Produkte sind unabhängig ihrer Menge ausschließlich an der Abfallbehandlungsanlage Neuenwege, Barkenweg 3, 26135 Oldenburg » anzuliefern, da sie grundsätzlich verwogen werden.
- Beachten Sie bitte, dass die Abfallbehandlungsanlage samstags geschlossen ist.
- An den Wertstoffannahmestellen Neuenwege,Barkenweg 6 und Langenweg, Felix-Wankel-Straße 7 werden asbesthaltige Produkte nicht angenommen.
Kosten für die Anlieferung
- Die Kosten für die Entsorgung betragen 121,95 Euro pro Tonne
Hinweise zum Transport und zur Anlieferung für Privatpersonen
- Beim Transport muss wie bei der Bearbeitung sichergestellt sein, dass keine Asbestfasern freigesetzt werden können.
- Gegebenenfalls sollte zum Beispiel stark verwittertes Asbestmaterial angefeuchtet oder mit speziellen Faserbindemitteln behandelt werden.
- Die Asbestabfälle müssen in reißfeste Baufolie oder geeignete Plastiksäcke verpackt und mit Klebeband staubdicht verschlossen angeliefert werden.
- Die verpackten Asbestabfälle sind bei der Abfallbehandlungsanlage vom Anlieferer per Hand auf bereitgestellte Paletten zu stapeln.
Hinweise für gewerbliche Anlieferung von Asbest
- wenn bei gewerblichen Anlieferungen die 2-Tonnengrenze überschritten wird, muss vorher ein Entsorgungsnachweis (EN) bei der Niedersächsischen Gesellschaft für Sonderabfälle (Telefon: 0511 36080, weitere Informationen unter www.ngsmbh.de ») beantragt werden, der zusammen mit einem Begleitschein für die Anlieferung verlangt wird, ansonsten ist die Annahme nicht möglich.
- Außerdem ist eine vorherige Anmeldung unter der Telefonnummer 0441 5705011 erforderlich!
- Die Asbestabfälle müssen in reißfester Baufolie verpackt, auf Paletten gestapelt und mit Umreifungsbändern fixiert werden.
- Die Abfälle müssen mit eigenem Gerät entladen werden. Ein Abkippen der Ladung ist nicht erlaubt.
- Bei einer Asbestsanierung besteht Anzeigepflicht gegenüber dem Gewerbeaufsichtsamt. Beim Transport sind die Vorschriften der Gefahrgut-Verordnung-Straße (GGVS) zu beachten.
Achtung
Die Annahme von Asbestabfällen kann sowohl bei Privatpersonen, als auch bei gewerblichen Anlieferungen verweigert werden, wenn diese unangekündigt (Gewerbe), schlecht verpackt und/oder ohne gültigen Entsorgungsnachweis und Begleitschein (Gewerbe) angeliefert werden!
Zusätzliche Informationen
- Beim Umgang mit Asbest ist äußerste Vorsicht geboten, da sich Asbestfasern beim Einatmen in der Lunge festsetzen und Krebs auslösen können.
- Bei Arbeiten mit schwachgebundenem Asbest besteht eine akute Gesundheitsgefährdung.
- Es ist unbedingt darauf zu achten, dass asbesthaltige Gegenstände nicht zerbrochen oder mechanisch bearbeitet werden (bohren, flexen, schleifen).
- Der Abfallwirtschaftsbetrieb weist darauf hin, dass die Demontage von Asbestmaterial nur von Fachbetrieben durchgeführt werden darf, die einen Sachkundenachweis nach TRGS 519 (Technische Richtlinie Gefahrstoffe) haben.
Welleternit