Wichtig: Aktuelle Hinweise zur Erreichbarkeit
Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es in einigen Bereichen derzeit geänderte Erreichbarkeiten. Die aktuell geltenden Regelungen können Sie hier einsehen »
Beglaubigung von Kopien/Abschriften
Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die Kopie inhaltlich mit dem Originaldokument identisch ist. Die Beglaubigung bescheinigt nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals.
Das Bürgerbüro beglaubigt Kopien, wenn
- das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder
- die Kopie zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird.
Das Original muss hierzu vorgelegt werden.
Nicht beglaubigt werden dürfen:
- Urkunden des Standesamtes (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden et cetera.)
- Abschriften aus amtlichen Registern
- Testamente
- Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten
- Gerichtsurteile
- Vereins- und Handelsregisterauszüge
- eidesstattliche Versicherungen
- Generalvollmachten
- Schriftstücke die das Privatrecht betreffen beziehungsweise für den privaten Gebrauch benötigt werden
Sofern Sie Kopien vorgenannter Dokumente beglaubigen lassen möchten, wenden Sie sich bitte an einen Notar.
Hinweise
Es gibt Schulen, die eine Beglaubigung von dort ausgestellten Zeugnissen kostenfrei beziehungsweise kostengünstiger vornehmen. Diese ist jedoch beim Schulsekretariat direkt zu erfragen.
Beglaubigungen von ausländischen Dokumenten
Beglaubigungen von ausländischen Dokumenten werden nur zur Vorlage bei einer deutschen Behörde vorgenommen. Die Behörde muss von der Antragstellerin oder dem Antragsteller benannt werden können, da diese in den Beglaubigungsstempel aufzunehmen ist.
Um den Verwaltungsaufwand für einen wörtlichen Vergleich des ausländischen Originals mit der Kopie gering zu halten, sollten Kopien grundsätzlich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bügerbüros gefertigt werden.
Beglaubigungen sind möglich, bei Vorlage
- eines ausländischen Dokumentes mit Übersetzung (von einem in Deutschland amtlich vereidigten Dolmetscher erstellt)
- eines ausländischen Dokumentes in lateinischer Schrift ohne Übersetzung
- einer deutschen Übersetzung eines ausländischen Dokumentes im Original
Ausländische Dokumente in anderen als lateinischen Schriftzeichen (beispielsweise. russisch, chinesisch, et cetera) ohne Übersetzung können nicht beglaubigt werden.
Terminvereinbarung
Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich. Hier können Sie Ihren Termin vereinbaren »
- je Seite, wenn die Kopie von uns gefertigt wurde: 4 Euro
- je Seite, wenn die Kopie mitgebracht wurde: 6 Euro
Ausnahme:
Gebührenfrei für nachweisliche Rentenzwecke oder für eine GEZ-Befreiung.
Die Gebühren der Bürgerbüros Nord und Mitte können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
- Original
- Bei einer Beglaubigung eines deutschen Personalausweises/Reisepasses ist ein schriftlicher Nachweis mitzubringen, wofür diese Beglaubigung benötigt wird.