Wichtig: Aktuelle Hinweise zur Erreichbarkeit
Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es in einigen Bereichen derzeit geänderte Erreichbarkeiten. Die aktuell geltenden Regelungen können Sie hier einsehen »
Erschließungsbeiträge
Alle Gemeinden in Deutschland sind nach dem Baugesetzbuch (BauGB) verpflichtet, für die erstmalige endgültige Herstellung von öffentlichen Erschließungsanlagen Beiträge zu erheben, sofern diese Anlagen den hiervon erschlossenen Grundstücken eine Bebauung ermöglichen oder bebaute Grundstücke erschließen.
Öffentliche Erschließungsanlagen sind in der Regel Straßen, Wege und Plätze.
90 Prozent der Aufwendungen der erstmaligen Herstellung einer neuen Erschließungsanlage werden auf die von ihr erschlossenen und bebaubaren (beziehungsweise bereits bebauten) Grundstücke umgelegt.
Allgemeine Informationen zu Beträgen findet man hier »
Ihre Ansprechpartner:
- Daniel Schmerdtmann
Telefon: 0441 235-2383
Email: daniel.schmerdtmann(at)stadt-oldenburg.de
- Frank Fabig
Telefon: 0441 235-2374
Email: frank.fabig(at)stadt-oldenburg.de
Erhebung von Erschließungsbeiträgen