Wichtig: Aktuelle Hinweise zur Erreichbarkeit
Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es in einigen Bereichen derzeit geänderte Erreichbarkeiten. Die aktuell geltenden Regelungen können Sie hier einsehen »
Gartenabfall und Grüngut
Gartenabfall
Entsorgung von kompostierbaren Gartenabfällen bis 2 Kubikmeter
- Kompostierbare Gartenabfälle bis 2 Kubikmeter können bei den Wertstoffannahmestellen Neuenwege, Barkenweg 6 und Langenweg, Felix-Wankel-Straße 7 », angeliefert werden.
- Die Länge von Baumstämmen darf dabei 2 m nicht überschreiten.
Entsorgung von kompostierbaren Gartenabfällen über 2 Kubikmeter
- Eine direkte Anlieferung beim Kompostwerk ist nicht möglich.
- Kompostierbare Gartenabfälle über 2 Kubikmeter müssen bei der Abfallbehandlungsanlage Neuenwege, Barkenweg 3 », verwogen werden.
- Baumstämme und Wurzeln, deren Durchmesser größer als 25 Zentimeter ist, sind in gleicher Weise anzuliefern.
Grüngutabfuhr
- Kompostierbare Gartenabfälle, die wegen der Menge oder Abmessungen nicht in den zugelassenen Abfallbehältern passen, können im Rahmen der Grüngutabfuhr abgeholt werden.
- Die Abholung erfolgt auf Anforderung mittels einer Grüngutkarte oder durch die Online-Anmeldung ».
- Den Abfuhrtermin bekommen Sie circa eine Woche vor der Abholung schriftlich mitgeteilt.
Ihr Grüngut wird unter folgenden Voraussetzungen mitgenommen:
- Baum- und Heckenschnitt muss auf eine Höchstlänge von 1,50 m gestutzt und gebündelt werden.
- Der Durchmesser der Bündel darf 0,5 m nicht überschreiten.
- Für die Bündel sind kompostierbare Schnüre aus Baumwolle, Hanf, Kokosfasern oder anderen Naturfasern zu verwenden.
- Der Durchmesser der einzelnen Baumstämme, Äste und Wurzeln darf 10 Zentimeter nicht überschreiten.
- Kompostierbare Gartenabfälle, die nicht gebündelt werden können, sind in Säcken bis zu 70 Litern Inhalt mit einem Höchstgewicht von 30 Kilogramm bereitzustellen.
- Pro Abholung dürfen maximal 10 Einheiten (Säcke und Bündel) bereitgestellt werden.
Grüngutkarten erhalten Sie an folgenden Stellen:
- Bürgerbüro Mitte, Pferdemarkt 14 »
- Bürgerbüro Nord, Stiller Weg 10 »
- Abfallwirtschaftsbetrieb, Wehdestraße 70 »
- Wertstoffannahmestelle Neuenwege, Barkenweg 6 »
- Wertstoffannahmestelle Langenweg, Felix-Wankel-Straße 7 »
- Stadtteilbibliotheken, Ofenerdiek, Lagerstraße 39 »
- Stadtteilbibliotheken, Eversten, Brandsweg 50 »
- Stadtteilbibliotheken, Flötenteich, Hochheider Weg 169 »
- Stadtteilbibliotheken, Kreyenbrück, Alter Postweg 1 »
Wertstoffannahmestellen Neuenwege, Barkenweg 6 und Langenweg, Felix-Wankel-Straße 7:
- bis 0,5 Kubikmeter: 3 Euro
- bis 1,0 Kubikmeter: 6 Euro
- bis 2,0 Kubikmeter: 12 Euro
Abfallbehandlungsanlage Neuenwege, Barkenweg 3:
- 121,95 Euro pro Tonne
Die Grüngutabfuhr kostet 20,00 Euro.
Abfallwirtschaftssatzung § 7(1), § 10
Satzung der Stadt Oldenburg (Oldb) über die Höhe der Gebühren für die Benutzung der Straßenreinigung und Abfallentsorgung für das Haushaltsjahr 2020