Anliegen A-Z
Gewässerausbau
Allgemeines
Jede Herstellung, Veränderung oder Beseitigung eines Gewässers (bestehend aus Gewässersohle und Ufern) stellt einen Gewässerausbau dar und darf nicht ohne Genehmigung der Unteren Wasserbehörde durchgeführt werden.
Beispiele:
- Uferbefestigungen,
- Verrohrungen,
- die Überbauung eines Gewässers,
- die wesentliche Veränderungen der Tiefe und Breite
- Herstellung von Teichen, Regenrückhaltebecken und Gräben
- Teilweise oder vollständige Beseitigung von Gräben, Teichen und Rückhaltebecken
- Wesentliche Veränderungen an Gewässern durch Renaturierungsmaßnahmen
Brücken, Durchlässe stellen hingegen Anlagen in/an Gewässer dar. Mehr Informationen zu Anlagen in/an Gewässern finden Sie hier »
Zulassung
- Ein Gewässerausbau ist mit den unten stehenden Formularen zu beantragen.
- Mit der Maßnahme darf erst nach Erhalt der schriftlichen Plangenehmigung der unteren Wasserbehörde begonnen werden.
- Bei einem Gewässerausbau muss die Eigentümerin oder der Eigentümer des Gewässers der Maßnahme zustimmen.
- Beachten Sie, dass sich die Straßenseitengräben überwiegend, zumindest anteilig, im Eigentum der Stadt Oldenburg befinden.
Uferverbau
Verrohrung
Grabenverrohrung