Wichtig: Aktuelle Hinweise zur Erreichbarkeit
Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es in einigen Bereichen derzeit geänderte Zutrittsvoraussetzungen. Die aktuell geltenden Regelungen können Sie hier einsehen »
Gewerbeanzeige
Eine Gewerbeanzeige ist eine
Unter dem Begriff „Gewerbe“ versteht man eine
- selbstständige,
- erlaubte,
- auf Gewinnerzielung gerichtete und
- auf Dauer angelegte Tätigkeit im wirtschaftlichen Bereich.
Ein Gewerbebetrieb liegt dann vor, wenn alle vier Voraussetzungen erfüllt sind.
Dazu zählen nicht die Urproduktion », die bloße Verwaltung des eigenen Vermögens und die freien Berufe ».
Tätigkeiten, bei denen Sie weisungsgebunden sind (zum Beispiel: Kassiererinnen und Kassierer, gastronomische Servicekraft) können nicht angemeldet werden.
Im Gewerberecht wird zwischen dem stehenden Gewerbe und dem Reisegewerbe » unterschieden.
Gewerbeanzeige
Eine Gewerbeanzeige hat zu erfolgen, wenn ein selbständiger Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle
- beginnt,
- verlegt wird, sich die Tätigkeiten ändern/die Tätigkeit erweitert oder
- endet.
Hinweis
Bei Änderung von einem Nebenerwerb in den Haupterwerb ist keine Gewerbeummeldung erforderlich. Sollte jedoch ein schriftlicher Nachweis benötigt werden, kann eine freiwillige Gewerbeummeldung eingereicht werden.
Für die Erteilung einer Steuernummer ist das Finanzamt Oldenburg » zuständig.
Anzeigepflichtige Personen
Als anzeigepflichte Person wird/werden
- die Person des Gewerbetreibenden (Einzelfirma)
- die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen und Gesellschafter bei Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG, KG)
- die Geschäftsführung bei juristischen Personen (zum Beispiel GmbH, AG)
bezeichnet.
Verfahren
- Nähere Informationen zur Gewerbeanmeldung finden Sie hier »
- Nähere Informationen zur Gewerbeabmeldung finden Sie hier »
- Nähere Informationen zur Gewerbeummeldung finden Sie hier »
Überwachungs- und erlaubnispflichtige Gewerbe
In Deutschland gilt der Grundsatz der Gewerbefreiheit.
Dieser Grundsatz wird jedoch für bestimmte Gewerbezweige unterbrochen, da dort ein besonderer Schutzbedarf gesehen und diese Gewerbezweige somit überwacht werden sollen.
Es wird zwischen überwachungs- und erlaubnispflichtigen Gewerben unterschieden.
Hinweis
Für die Erteilung einer Steuernummer ist die Finanzamt Oldenburg » zuständig.