Hund an-/abmelden
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Anmeldung
Die Hundehalterin oder der Hundehalter muss den Hund innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme in dem Haushalt anmelden:
- wenn der Hund neu aufgenommen oder
- wenn der Hund bei Zuzug nach Oldenburg mitgebracht wurde oder
- wenn ein Welpe den 2. Lebensmonat vollendet hat.
Als Hundehalterin oder Hundehalter gilt, wer einen Hund in seinem Haushalt aufgenommen hat. Halten mehrere Personen in einem Haushalt einen oder mehrere Hunde so sind diese Gesamtschuldnerinnen oder -schuldner Es kommt nicht darauf an, wer Eigentümerin oder Eigentümer des Hundes ist.
Anmeldeform
Die Anmeldung kann
- online »
- formlos schriftlich
- per Post, per Fax: 0441 235-3121, per E-Mail: steuern(at)stadt-oldenburg.de
- Benötigte Informationen: Angabe seit wann man Hundebesitzer ist, das Alter/Geburtsdatum des Hundes und ggf. woher der Hund kommt
- oder persönlich erfolgen.
Hinweis:
Die Hundesteuer ist in vier gleich hohen Quartalsbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu entrichten.
Es besteht die Möglichkeit, die Hundesteuer zum Fälligkeitstermin vom eigenen Bankkonto abbuchen zu lassen. Weitere Informationen erhalten Sie hier »
Besonderheiten
- Bei der Anmeldung des Hundes erhält die hundehaltende Person eine Hundesteuermarke. Die Hundesteuermarke wird, bei persönlicher Vorsprache, direkt ausgehändigt. Bei schriftlicher Anmeldung erfolgt die Übersendung der Hundesteuermarke mit dem Bescheid.
- Der Hund muss diese außerhalb der Wohnung oder des privaten Grundbesitzes sichtbar tragen.
- Zur Überprüfung der Hundehaltung, der Anmeldung und zur allgemeinen Aufnahme des Hundebestandes kann die Stadt Oldenburg Kontrollen durchführen und Auskünfte einholen.
Abmeldung
Eine Abmeldung muss erfolgen, wenn
- die hundehaltende Person aus dem Stadtgebiet verziehen
- der Hund an eine neue Hundehalterin oder einen neuen Hundehalter abgegeben wird
- der Hund ins Tierheim abgegeben wird oder
- der Hund verstirbt
Abmeldefrist und -form
Die Abmeldung kann
- online »
- formlos schriftlich (per Post, Fax: 0441 235-3121, E-Mail: steuern(at)stadt-oldenburg.de) oder
- persönlich erfolgen.
Die Hundesteuermarke ist bei der Abmeldung zurück zu geben.
Information zum Hunderegister
Laut dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) müssen alle hundehaltende Personen seit dem 1. Juli 2013 ihren Hund in einem zentralen Register anmelden. Weitere Informationen sind hier zu finden »
Bei Umzug
- Umzugsdatum
- Neue Adresse
- Hundemarke
Bei Abgabe des Hundes an eine neue Halterin oder Halter
- Abgabedatum
- Name und die Anschrift der neuen Halterin oder Halter
- Hundemarke
Bei Abgabe des Hundes ins Tierheim
- Abgabedatum
- Gegebenenfalls Einlieferungschein
- Hundemarke
Bei Tod des Hundes
- Gegebenenfalls Bescheinigung der Tierärztin oder des Tierarztes
- Sterbedatum des Hundes
- Hundemarke