KFZ - Kennzeichen: Diebstahl oder Verlust / Umkennzeichnung
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Die Verfahren bei Diebstahl oder Verlust der Kennzeichen unterscheiden sich.
Diebstahl
- Ist bei der Polizei anzuzeigen.
- Bitte kommen Sie in diesem Fall unverzüglich zu einem der Bürgerbüros.
- Hier ist eine Erklärung zum Diebstahl abzugeben.
- Dazu ist das persönliche Erscheinen des Halters erforderlich, bei Firmen eine vertretungsberechtigte Person. Es kann auch eine bevollmächtigte Person stellvertretend handeln.
- Ist ein oder sind beide Kfz - Schilder gestohlen, ist immer eine Umkennzeichnung und damit die Vergabe neuer Kennzeichen erforderlich. Ausnahme: wenn Schilder eventuell gefunden wurden hier »
- Das gestohlene Kennzeichen wird, um Missbrauch auszuschließen, durch das Bürgerbüro in die bundesweite polizeiliche Fahndung gegeben.
Verlust
- Ist bei den Bürgerbüros anzuzeigen.
- Bitte kommen Sie in diesem Fall unverzüglich zu einem der Bürgerbüros.
- Dazu ist das persönliche Erscheinen des Halters erforderlich, bei Firmen eine vertretungsberechtigte Person. Es kann auch eine bevollmächtigte Person stellvertretend handeln.
- Ist ein oder sind beide Kfz - Schilder verloren, ist immer eine Umkennzeichnung und damit die Vergabe neuer Kennzeichen erforderlich. Ausnahme: wenn Schilder eventuell gefunden wurden hier »
- Das verloren gegangene Kennzeichen wird, um Missbrauch auszuschließen, durch das Bürgerbüro in die bundesweite polizeiliche Fahndung gegeben.
Wichtiger Hinweis:
Ein Kurzzeitkennzeichen kann bei Kennzeichendiebstahl oder Verlust nicht beantragt werden, da das Fahrzeug zugelassen ist.
Sparen Sie Wartezeit und vereinbaren Sie einfach online » einen Termin im Bürgerbüro .
Sie möchten ohne Termin ins Bürgerbüro kommen? - Damit Ihr Anliegen noch am selben Tag bearbeitet werden kann, empfehlen wir frühzeitig, ca. 15 bis 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit, zu erscheinen.
Die Gebührenhöhe kann in Einzelfällen abweichen.
- 28,20 Euro Verwaltungsgebühren
Weitere Gebühren fallen gegebenenfalls zusätzlich an:
- 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen
- 2,60 Euro für eine Kennzeichenreservierung
- 8,70 Euro für den Umtausch in die EU-Fahrzeugpapiere
Die Gebühren der Bürgerbüros Mitte und Nord können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
- Gültiger Ausweis oder Pass des Halters
- Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung II / Fahrzeugbrief (Hinweise zu finanzierten und geleasten Fahrzeugen)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU)
- sofern noch vorhanden: das übrige Kennzeichenschild
Spricht der Halter nicht persönlich im Bürgerbüro vor, sind zusätzlich folgende Unterlagen mitzubringen:
- Vollmacht
- Ausweis der bevollmächtigten Person
- Verlusterklärung des Halters
- ggf. Handelsregisterauszug/ Gewerbeanmeldung
- § 30 Abs. 9 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)