Wichtig: Aktuelle Hinweise zur Erreichbarkeit
Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es in einigen Bereichen derzeit geänderte Erreichbarkeiten. Die aktuell geltenden Regelungen können Sie hier einsehen »
Kfz-Zulassung: Gebrauchtwagen - noch in Oldenburg zugelassen
Gesamtthemenübersicht Kfz - Zulassung »
- Das neu erworbene Gebrauchtfahrzeug ist noch in Oldenburg zugelassen.
Hinweis
- Bei Fahrzeugzulassungen gilt die Zulassungspflicht am Wohn- oder Firmensitz.
- Maßgeblich bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung.
Terminvereinbarung
Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich. Hier können Sie Ihren Termin vereinbaren »
Die Gebührenhöhe kann in Einzelfällen abweichen!
19,90 Euro Verwaltungsgebühren
Weitere Gebühren fallen gegebenenfalls zuzüglich an:
- 10,30 Euro Verwaltungsgebühren für eine Umkennzeichnung
- 10,20 Euro für das Wunschkennzeichen
- 8,70 Euro für den Umtausch in die EU - Fahrzeugpapiere (sofern noch nicht vorhanden)
- 2,60 Euro für die Kennzeichenreservierung
- 13,80 Euro bei vollgeschriebener Zulassungsbescheinigung Teil II
Die Gebühren der Bürgerbüros Nord und Mitte können mit EC-Karte oder Bargeld entrichtet werden.
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
- Gültiger Ausweis oder Pass des zukünftigen Halters
- Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief (Hinweise zu finanzierten und geleasten Fahrzeugen »)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU) (während der ersten 36 Monate nach Erstzulassung nicht erforderlich)
- Neuer elektronischer Versicherungsnachweis zum Abruf (evB-A) von Ihrer Versicherung (7-stellige Zeichenfolge)
- SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuer
Zusätzliche Unterlagen,
wenn eine andere Person den Zulassungsvorgang vornimmt:
- Schriftliche Vollmacht inklusive SEPA Lastschriftmandat (siehe Formulare)
- Gültiger Ausweis der bevollmächtigten Person
Zusätzliche Unterlagen,
wenn eine juristische Person den Zulassungsvorgang vornimmt, werden zusätzlich zu den gängigen Unterlagen weitere Dokumente benötigt.
Diese variieren in Abhängigkeit zur Rechtsstellung. Die Einzelheiten dazu können folgender Übersicht der weiteren Dokumente» entnommen werden.
Hinweis
- Bei Wechsel des Kennzeichens ist eine Umkennzeichnung erforderlich. Hierfür benötigen werden keine weiteren, als die oben genannten Unterlagen benötigt.
- Wenn die bisherigen Kfz-Schilder nicht übernommen werden sollen, müssen diese vom Fahrzeug abmontiert und vorgelegt werden.
- Es dürfen nur Schilder weiterbenutzt werden, die unbeschädigt sind und bereits das blaue EU Zeichen enthalten.
- § 14 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)