KFZ - Zulassungsbescheinigung II / Fahrzeugbrief
Gesamtthemenübersicht Zulassungsbescheinigung II
Die Zulassungspapiere bestehen aus der Zulassungsbescheinigung I (vorher Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung II (vorher Fahrzeugbrief).
- Die Zulassungsbescheinigung II wird beim Kauf eines Neufahrzeuges durch den Hersteller ausgehändigt.
- Definiert die eingetragene Person als Halter des Fahrzeuges.
- Stellt keinen Eigentümernachweis dar.
- Aus Datenschutzgründen enthält die Zulassungsbescheinigung II mit Ausnahme des letzten Vorhalters keine weiteren Vorhalterdaten.
- Es werden nur noch der Tag der 1. Zulassung und die Anzahl der Vorhalter eingetragen.
- Eine generelle Umtauschpflicht des alten Fahrzeugbriefes besteht nicht.
- Automatisch umgetauscht wird, wenn ohnehin ein neuer Fahrzeugbrief auszustellen ist (z. B. bei Verlust).
- Alte Fahrzeugbriefe werden ungültig gestempelt und ausgehändigt.
Alle weiteren Informationen zum Thema Zulassungsbescheinigung II finden Sie unter den nachfolgenden Punkten:
- Ändern »
- Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Mofas - Kleinkrafträder - Anhänger »
- Ersetzen »
- Zulassungsbescheinigung I »
Wichtiger Hinweis:
Beachten Sie die Zuständigkeit der Bürgerbüros Mitte und Nord auf den einzelnen A - Z Seiten.
Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich gerne unter der Rufnummer 0441 235 - 44 44 an das ServiceCenter der Stadt Oldenburg.
Sparen Sie Wartezeit und vereinbaren Sie einfach online » einen Termin im Bürgerbüro .
Sie möchten ohne Termin ins Bürgerbüro kommen? - Damit Ihr Anliegen noch am selben Tag bearbeitet werden kann, empfehlen wir frühzeitig, ca. 15 bis 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit, zu erscheinen.
- § 12 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)