Kfz-Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief
Gesamtthemenübersicht Zulassungsbescheinigung Teil II
Die Zulassungspapiere bestehen aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (vorher Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (vorher Fahrzeugbrief).
- Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird beim Kauf eines Neufahrzeuges durch den Hersteller ausgehändigt.
- Definiert die eingetragene Person als Halterin/Halter des Fahrzeuges.
- Stellt keinen Eigentümernachweis dar.
- Aus Datenschutzgründen enthält die Zulassungsbescheinigung Teil II mit Ausnahme des letzten Vorhalters keine weiteren Vorhalterdaten.
- Es werden nur noch der Tag der 1. Zulassung und die Anzahl der Vorhalter eingetragen.
- Eine generelle Umtauschpflicht des alten Fahrzeugbriefes besteht nicht.
- Automatisch umgetauscht wird, wenn ohnehin ein neuer Fahrzeugbrief auszustellen ist (zum Beispiel bei Verlust).
- Alte Fahrzeugbriefe werden ungültig gestempelt und ausgehändigt.
Alle weiteren Informationen zum Thema Zulassungsbescheinigung Teil II finden Sie unter den nachfolgenden Punkten:
- Ändern »
- Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Mofas – Kleinkrafträder – Anhänger »
- Ersetzen »
- Zulassungsbescheinigung I »
Hinweis: Beachten Sie die Zuständigkeit der Bürgerbüros Mitte und Nord auf den einzelnen A bis Z Seiten.
Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich gerne unter der Rufnummer 0441 235-4444 an das ServiceCenter der Stadt Oldenburg.
Terminvereinbarung
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- § 12 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)