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Nachbeurkundung der Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland
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Allgemeines
Für eine im Ausland begründete Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) kann
- nachträglich und
- ohne zeitliche Befristung
- ein Antrag auf Beurkundung der Begründung in einem deutschen Lebenspartnerschaftsregister gestellt werden.
Es besteht keine Pflicht, eine im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft in Deutschland nachbeurkunden zu lassen.
In vielen Fällen ist es ausreichend, die Wirksamkeit der Lebenspartnerschaft nach deutschem Recht durch die zuständige Meldebehörde für die Eintragung des Famillienstandes „in (eingetragener) Lebenspartnerschaft“ in der Meldedatei prüfen zu lassen.
Voraussetzung
Die Möglichkeit einer Nachbeurkundung der im Ausland geschlossenen Lebenspartnerschaft besteht für
- deutsche Staatsangehörige oder
- Staatenlose,
- heimatlose Ausländer und
- ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
Eine dieser Voraussetzungen muss eine der im Ausland verpartnerten Personen zum Zeitpunkt der Antragstellung erfüllen.
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind
- die Lebenspartner und Lebenspartnerinnen
- sowie deren Eltern und
- Kinder
Zuständigkeit
Zuständig ist das Standesamt des Wohnsitzes, des letzten Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts der antragsberechtigten Person im Inland. Ansonsten bitte an das Standesamt I in Berlin, Schönstedtstraße 5, 13357 Berlin, wenden
Um nähere Informationen zu erhalten, wird ein Termin zur persönlichen Vorsprache vereinbart.
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Frau Konschak
Telefon: 0441 235-3260
E-Mail: rosemarie.konschak(at)stadt-oldenburg.de
- Die Gebühren für die Nachbeurkundung betragen 65 Euro.
- Einzelfallabhängig können weitere Kosten entstehen, zum Beispiel für die Aufnahme einer Namenserklärung.
Die Gebühren des Standesamtes können mit EC-Karte oder Bargeld entrichtet werden.
- Welche Unterlagen vorzulegen sind und welche davon wiederum mit einer Apostille oder Legalisation (Beglaubigungen) versehen werden müssen, ist vom Einzelfall abhängig.