Wichtig: Aktuelle Hinweise zur Erreichbarkeit
Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es in einigen Bereichen derzeit geänderte Erreichbarkeiten. Die aktuell geltenden Regelungen können Sie hier einsehen »
Ortskundeprüfung
Die Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen im Bereich der Stadt Oldenburg erfordert eine Ortskundeprüfung. Ist der künftige Arbeitsort nicht Oldenburg, ist die Ortskundeprüfung bei der für den Arbeitsort zuständigen Behörde abzulegen.
Diese findet in Form eines 60-minütigen, schriftlichen Tests in den Räumen der Führerscheinstelle statt.
Eine telefonische Anmeldung für die Prüfung bei der Führerscheinstelle unter 0441 235-3700 ist notwendig.
Eine Terminverschiebung ist nur möglich, wenn diese eine Woche vorher angezeigt wird.
Sollten der Prüfungstermin zwei Mal hintereinander versäumt werden, wird ein erneuter Prüfungstermin erst nach vier Wochen vergeben.
Es erfolgt keine Erstattung der Prüfungsgebühr, wenn der Antrag zurückgenommen wird oder der festgesetzte Prüfungstermin unentschuldigt (Nachweis über die Verhinderung erforderlich) nicht wahrgenommen wird.
Sofern die Ortskundeprüfung drei Mal nicht bestanden wird, kann erst nach sechs Wochen wieder an der Prüfung teilgenommen werden.
Lernhilfen zur Ortskundeprüfung befinden sich unter dem Punkt "Formulare".
Gültigkeit
Die Ortskundeprüfung behält bei Verlängerung des Personenbeförderungssscheines ihre Gültigkeit. Wird ein Personenbeförderungsschein zwei Jahre nach Ablauf der Gültigkeit erneut erworben, muss eine neue Ortskundeprüfung abgelegt werden.
Terminvereinbarung
Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich. Hier können Sie Ihren Termin vereinbaren »
- 40,00 Euro für die Ortskundeprüfung
- die Gebühren für den Antrag "Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung" müssen bei Antragstellung gesondert entrichtet werden. Hier finden Sie Informationen zur Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderunger»
Die Gebühren der Führerscheinstelle sind bei Antragstellung in bar oder mit EC-Karte zu entrichten.
Hinweis
Sofern Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung einer anderen Kommune sind, müssen Sie lediglich eine Ortskundeprüfung ablegen.
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
Unterlagen am Prüfungstag
- Führerschein
- Personalausweis
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wurde bereits in einer anderen Kommune erworben, werden zum Prüfungstermin folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis
- Führerschein
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
§ 48 Fahrerlaubnisverordnung, §§ 42, 43, 48 Personenbeförderungsgesetz
- FE Lernhilfe Ortskundeprüfung » (PDF, 121 KB)
Lernhilfe zur Ortskundeprüfung
- FE Lernhilfe Ortskundeprüfung Karte 1» (PDF, 13.61 MB)
- FE Lernhilfe Ortskundeprüfung Karte 2 » (PDF, 11.98 MB)
- FE Lernhilfe Ortskundeprüfung Karte 3 » (PDF, 12.82 MB)
- FE Lernhilfe Ortskundeprüfung Karte 4 » (PDF, 14.20 MB)
- FE Lernhilfe Ortskundeprüfung Karte 5 » (PDF, 11.98 MB)
- FE Lernhilfe Ortskundeprüfung Karte 6 » (PDF, 11.72 MB)
- FE Lernhilfe Ortskundeprüfung Karte 7 » (PDF, 12.24 MB)
- FE Lernhilfe Ortskundeprüfung Karte 8 » (PDF, 11.14 MB)