Wichtig: Aktuelle Hinweise zur Erreichbarkeit
Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es in einigen Bereichen derzeit geänderte Erreichbarkeiten. Die aktuell geltenden Regelungen können Sie hier einsehen »
Personalausweis - Neuausstellung wegen Diebstahl / Verlust
Gesamtthemenübersicht Personalausweis »
Allgemeines
- Man kann zunächst telefonisch im ServiceCenter unter 235-4444 erfragen, ob das Dokument eventuell bereits gefunden wurde.
- Bei Dokumenten, die im Fundbüro abgegeben werden, werden die Inhaber auch direkt angeschrieben und über den Fund informiert.
- Einen Diebstahl sollte man bei der Polizei registrieren lassen.
- Wurde der Personalausweis gestohlen oder verloren, ist der Verlust darüber hinaus unverzüglich bei einem der Bürgerbüros anzuzeigen.
- Der Personalausweis wird im Bürgerbüro als ungültig registriert, eine Verlusterklärung aufgenommen und an die Polizei weitergeleitet.
- Weitere Informationen hierzu unter Personalausweis - beantragen ».
- Für die Übergangszeit wäre laut gesetzlicher Regelung ein vorläufiger Personalausweis zu beantragen. Mehr Informationen hierzu unter Personalausweis - Vorläufigen Personalausweis beantragen ».
- Hat man einen Personalausweis mit eingeschalter Online - Ausweisfunktion (eID - Funktion) verloren, informiert man umgehend den Sperrnotruf unter der Rufnummer 0180 - 1 33 33 33. Bei diesem Anruf muss man das Sperrkennwort mitteilen. Dies findet man unter dieses Kennwort in Ihrem Pin - Brief.
- Im Zweifel kann man die Sperrung auch in einem der Bürgerbüros kostenfrei veranlassen. Dazu benötigt man aber auch in jedem Fall die Angabe des Sperrkennwortes.
- Weitere Informationen zur Online-Ausweisfunktion findet man unter Elektronischer Identitätsnachweis - Sperrung » und Elektronischer Identitätsnachweis - Sperrung von Signaturzertifikaten »
Wichtiger Hinweis:
- Bei Wiederauffinden des verlorenen oder gestohlenen Dokumentes hat man die Pflicht, den Ausweis unverzüglich in einem der Bürgerbüros abzugeben (persönlich oder schriftlich mit einem entsprechenden Hinweis)
- Sollten man den Ausweis wiederfinden und die Sperrung der Online - Ausweisfunktion aufheben lassen wollen, ist dieses nur bei persönlicher Vorsprache möglich und es fallen Kosten in Höhe von 6 Euro an.
Bearbeitungszeit/Abholung
- Die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei beträgt circa 3 Wochen.
- Sofern man uns bei der Beantragung des Ausweises eine E-Mail-Adresse hinterlassen hat. informieren wir auf diesem Weg, wenn das Dokument geliefert wurde und zur Abholung bereit liegt.
- Weitere Informationen zur Abholung zum Beispiel zur Bevollmächtigung einer anderen Person findet man her »
Terminvereinbarung
Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.Hier können Sie einen Termin vereinbaren »
- 37,00 Euro für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahren
- 22,80 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren
- 10 Euro für den vorläufigen Personalausweis
- gegebenenfalls 6 Euro für die Aufhebung der Sperrung der eID - Funktion
- 13 Euro Aufschlag (bei nichtzuständiger Behörde)
- 5 Euro zusätzlich, sofern Sie Ihre Identität nicht durch ein Ausweisdokument (abgelaufener Personalausweis; Reisepass etc.) belegen können.
Die Gebühren der Bürgerbüros Nord und Mitte können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Eine Gebührenbefreiung für Hilfeempfänger ist leider nicht möglich.
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
- ein aktuelles, biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
- gegebenenfalls Anzeige der Polizei, sofern diese aufgrund der Meldung eines Diebstahls vorliegt
- gültiger (Kinder-)Reisepass. Sofern kein gültiger (Kinder-)Reisepass vorliegt, können stattdessen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Führerschein in Verbindung mit Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde oder
- noch vorhandenes, ungültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) oder
- kostenpflichtige Archivauskunft durch das Bürgerbüro bei Antragstellung
- Geburts- oder Heiratsurkunde, wenn der letzte Reisepass oder Personalausweis nicht in Oldenburg ausgestellt wurde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten, sowie deren Personalausweise,
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- Personalausweisgesetz
- Personalausweisverordnung
- Personalausweisgebührenverordnung