Wichtig: Aktuelle Hinweise zur Erreichbarkeit
Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es in einigen Bereichen derzeit geänderte Erreichbarkeiten. Die aktuell geltenden Regelungen können Sie hier einsehen »
Ratenzahlung/Stundung
Bei Vorliegen besonderer wirtschaftlicher Verhältnisse kann auf Antrag eine Zahlungserleichterung (Stundung/Ratenzahlung) gewährt werden.
Im Antrag muss angegeben werden, aus welchem Grund die Zahlung nicht zur Fälligkeit erfolgen kann und für welchen Zeitraum die Stundung/Ratenzahlung beantragt wird. Ferner sind Nachweise über die wirtschaftlichen Verhältnisse beizufügen.
- schriftlicher Antrag
- Unterlagen über alle Vermögensverhältnisse, Einkünfte und Ausgaben
- Abgabenordung
- Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung (KomHKVO)
Stundung