Wichtig: Aktuelle Hinweise zur Erreichbarkeit
Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es in einigen Bereichen derzeit geänderte Erreichbarkeiten. Die aktuell geltenden Regelungen können Sie hier einsehen »
Reisepass (ePass) Adresse ändern
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Allgemeines
- Der Reisepass muss immer die aktuellen Daten der Passinhaberin oder des Passinhabers enthalten.
- Ändert sich der Ort des Hauptwohnsitzes durch Umzug, muss der neue Wohnort im Reisepass eingetragen werden.
- Diese Änderung wird vom Bürgerbüro direkt im Reisepass vorgenommen. Es ist keine Neubeantragung erforderlich.
- Die Änderung kann erst vorgenommen werden, wenn bereits eine Ummeldung des Wohnsitzes erfolgt ist. Daher sollten am besten die Ummeldung und die Änderung gleichzeitig erledigt werden.
- Es kann eine andere Person bevollmächtigt werden, den Reisepass ändern zu lassen.
Terminvereinbarung
Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich. Hier können Sie Ihren Termin vereinbaren »
- Die Änderung des Wohnortes ist gebührenfrei.
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
- Reisepass
- gegebenenfalls Vollmacht und Ausweisdokument der/des Bevollmächtigten
- Die Änderung erfolgt sofort.
- Passgesetz (PassG)