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Reisepass (ePass) – Expresspass
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Hinweis – Aktuelle Lage
Aufgrund der aktuellen Situation gelten besondere Gültigkeitsregelungen von Reisedokumenten, siehe Informationen „Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen (unter Links).
Allgemeines
- In dringenden Fällen kann ein Express-Reisepass beantragt werden.
- Dieser ist nach 4 Werktagen abholbereit.
- Die Expressbestellung ist allerdings zusätzlich kostenpflichtig.
- Es ist nicht möglich, für einen bereits beantragten Reisepass nachträglich eine Expresslieferung zu beantragen.
- Notfalls muss ein zweiter Pass » als Expresslieferung beantragt werden - es sind dann die Gebühren für einen zweiten Pass zuzüglich der Expresslieferungsgebühr zu entrichten.
- In begründeten Ausnahmefällen ist die sofortige Ausstellung und gleichzeitige Aushändigung eines vorläufigen Reisepasses » möglich, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Nur wenn keine Zeit mehr ist, um einen Express-Reisepass zu bestellen, darf der vorläufige Reisepass ausgestellt werden.
- Der Notfall ist durch entsprechende Unterlagen, zum Beispiel durch die Vorlage des Flugtickets, nachzuweisen.
Weitere Informationen zur Beantragung eines Express-Reisepass, den benötigten Unterlagen und den zuzüglichen Gebühren finden Sie unter:
Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen - Hier geht es zu den Informationen vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat »