Wichtig: Aktuelle Hinweise zur Erreichbarkeit
Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es in einigen Bereichen derzeit geänderte Erreichbarkeiten. Die aktuell geltenden Regelungen können Sie hier einsehen »
Rundfunkbeitrag
Allgemeine Information
Seit dem 01. Januar 2013 wurde die alte Rundfunkgebühr vom Rundfunkbeitrag abgelöst.
Was ist neu?
- Es fällt nur noch ein Beitrag pro Wohnung an, unabhängig von der Anzahl der Geräte und der volljährigen Mitbewohnenden beziehungsweise Familienmitglieder.
- Der Beitrag muss auch für den Zweitwohnsitz gezahlt werden.
Weitere Informationen zum Rundfunkbeitrag findet man unter ww.rundfunkbeitrag.de »
Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Befreiung vom Rundfunkbeitrag möglich. Hierzu ist ein entsprechender Antrag notwendig.
Wo gibt es die Anträge?
Anträge gibt es in den Bürgerbüros, im Amt für Teilhabe und Soziales oder unter www.beitragsservice.de »
Wo ist der Antrag einzureichen?
Der Antrag ist bei dem Beitragsservice »(ehemals GEZ) einzureichen. Adresse: ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln
Was muss dem Antrag hinzugefügt werden?
Zusätzlich zu dem Antragsformular müssen entsprechende Nachweise eingereicht werden. Diese sind in folgender Form beim Beitragsservice vorzulegen:
- Original der Bescheinigung der Behörde oder des Leistungsträgers (zum Beispiel Jobcenter, Amt für Teilhabe und Soziales und so weiter.) über die empfangene Sozialleistung
Hinweis: eine Vorsprache beim Bürgerbüro zur Beglaubigung ist nicht erforderlich!
oder
- den aktuellen Bewilligungsbescheid über die Sozialleistung in beglaubigter Kopie
Eine Beglaubigung ist in den Bürgerbüros Mitte und Nord möglich. Nährere Informationen unter Beglaubigung »
oder
- die aktuelle ärztliche Bescheinigung über die Taubblindheit im Original
Hinweis: eine Vorsprache im Bürgerbüro zur Beglaubigung ist nicht erforderlich!
oder
- den Schwerbehindertenausweis in beglaubigter Kopie. Nährere Informationen unter Beglaubigung »
- Gebührenfrei
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
- siehe oben
- Rundfunkbeitragsstaatsvertrag