Wichtig: Aktuelle Hinweise zur Erreichbarkeit
Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es in einigen Bereichen derzeit geänderte Erreichbarkeiten. Die aktuell geltenden Regelungen können Sie hier einsehen »
Schiedspersonen
Bei kleineren Rechtsstreitigkeiten (Bagatellfälle) brauchen die Gerichte nicht in Anspruch genommen werden. Die Schiedsämter bieten hier eine kostengünstigere und für den Laien auch einfachere Möglichkeit der Streitschlichtung.
Die Schiedsämter haben ihre Tätigkeit auf die Verhandlung alltäglicher bürgerlich-rechtlicher Streitigkeiten ausgerichtet, wie zum Beispiel für
- Nachbarschaftsstreitigkeiten
- Mietstreitigkeiten
- Auseinandersetzungen um Geldforderungen mit einem Handwerker oder ähnliches.
Führt die Schiedsamtsverhandlung zu einer Schlichtung der Streitigkeit, kann aus dem von der ehrenamtlich tätigen Schiedsperson aufgenommenen Protokoll sogar die Zwangsvollstreckung betrieben werden!
Pflicht eines Schlichtungsversuchs
Bei kleineren Straftaten, wie zum Beispiel
- Hausfriedensbruch
- Beleidigung
- Sachbeschädigung
- Bedrohung
- leichte Körperverletzung
- und Verletzung des Briefgeheimnisses
besteht sogar die Pflicht eines Schlichtungsversuchs vor dem Schiedsamt. Erst wenn dieser Schlichtungsversuch erfolglos geblieben ist, kann eine Privatklage vor dem zuständigen Strafgericht erhoben werden.
Nähere Informationen bekommen Sie unter:
Oder auf den Seiten des Nds. Justizministeriums.
Schiedsverfahren
Das Schiedsverfahren wird durch einen Antrag, der Namen und Anschrift der Parteien, eventuell Bezeugende, sowie den Grund der strittigen Sache enthalten muss, eingeleitet.
Der Antrag kann formlos schriftlich eingereicht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden.
Ansprechpartner:
Schiedsbezirk Oldenburg-Süd
Schiedsfrau Gabriele Kopka-Paetzke
Stellvertretende Schiedsfrau Gerti Suntrup
Schiedsbezirk Oldenburg-Nord
Schiedsmann Peter Tarruttis
Stellvertretender Schiedsmann Martin Sobel
Anschrift:
Stau 73, 3. OG, Zimmer 306, 26122 Oldenburg
Kontakt:
Telefon: 0441 235-2104
Telefax: 0441 235-3253
E-Mail: schiedsamt(at)stadt-oldenburg.de
Sprechzeiten:
Donnerstags von 9 bis 11 Uhr
oder nach vorheriger Vereinbarung
Die Erstberatung durch eine Schiedsperson ist kostenfrei.
Nach Antragstellung wird ein Kostenvorschuss von 50 Euro erhoben, der im Regelfall zur Deckung der Gebühren und entstandenen Auslagen reicht.