Wichtig: Aktuelle Hinweise zur Erreichbarkeit
Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es in einigen Bereichen derzeit geänderte Erreichbarkeiten. Die aktuell geltenden Regelungen können Sie hier einsehen »
Sondernutzungen - Informationsstände
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Allgemeines
Informationstände und sonstige Veranstaltungen (kurzfristige Veranstaltungen) die einen
- politischen
- religiösen
- weltanschaulichen
- gesellschaftlichen
- sozialen
- gemeinnützigen oder
- caritativen
Zweck verfolgen, werden, sofern es mit der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vereinbar ist, zugelassen.
Hinweise
- Der Informationsstand darf erst dann aufgestellt werden, wenn die schriftliche Erlaubnis dem Antragstellenden vorliegt.
- Diese ist am Stand mitzuführen, so dass sie zur Prüfung vorgezeigt werden kann.
- Für das Aufstellen der Informationsstände gibt es innerhalb der Fußgängerzone vorgeschriebene Standorte.
- Eine Erlaubnis ist maximal bis zu drei Kalendertagen nacheinander möglich
- Bei Folgeveranstaltungen ist rechtzeitig ein neuer Antrag zu stellen.
- Zwischen zwei Zeiträumen muss eine Pause von 14 Tagen liegen.
- Im Rahmen des Informationsstandes dürfen Gespräche nur mit Passantinnen und Passanten geführt werden, die ein deutliches Interesse daran bekunden.
- Das Aufhalten von Passantinnen und Passanten ist unzulässig.
- Informationsmaterial darf nur am Stand ausgelegt werden.
- Sämtliche mit dem genehmigten Stand verbundene Aktivitäten, sind auf ein Umkreis von zwei Metern um den Stand zu beschränken.
- 7,00 Euro pro Stand/Tag
- mindestens 15,00 Euro pro Antrag
- 20,00 Euro Verwaltungsgebühr