Wichtig: Aktuelle Hinweise zur Erreichbarkeit
Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es in einigen Bereichen derzeit geänderte Erreichbarkeiten. Die aktuell geltenden Regelungen können Sie hier einsehen »
Sondernutzungen - Mobile Werbeaktionen / Handzettelverteilungen
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Allgemeines
Hierbei handelt es sich um die Verteilung von Handzetteln und/oder Werbematerial in der Fußgängerzone.
Hinweise
- Mit der Verteilung darf erst begonnen werden, wenn die schriftliche Erlaubnis dem Antragstellenden vorliegt.
- Sie ist mitzuführen, so dass sie zur Prüfung vorgezeigt werden kann.
- Eine Erlaubnis wird maximal bis zu drei Kalendertage nacheinander erteilt.
- Sollte die Planung über einen längeren Zeitraum laufen, ist rechtzeitig für weitere Verteiltermine ein erneuter Antrag zu stellen.
- Zwischen zwei Zeiträumen muss eine Pause von 14 Tagen liegen.
- Handzettel beziehungsweise Werbematerialien dürfen nur an Passantinnen und Passanten verteilt werden, die ein deutliches Interesse daran bekunden.
- Das Aufhalten von Passantinnen und Passanten ist unzulässig.
- Jeglicher Verkauf ist untersagt
- 15,00 Euro pro eingesetztem Verteiler/Tag
- mindestens 30,00 Euro je Antrag
- 20,00 Euro - zusätzliche Verwaltungsgebühr