Wichtig: Aktuelle Hinweise zur Erreichbarkeit
Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es in einigen Bereichen derzeit geänderte Erreichbarkeiten. Die aktuell geltenden Regelungen können Sie hier einsehen »
Sondernutzungen - Werbemaßnahmen mit Fahnen
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Allgemeines
Genehmigt werden Werbemaßnahmen durch die Anbringung von Fahnen an Fahnenmasten im öffentlichen Verkehrsraum für Veranstaltungen mit kulturellem/künstlerischem Inhalt oder zur Bewerbung von für die Stadt Oldenburg bedeutsamen Veranstaltungen.
Hinweise
Für die Anbringung der Fahnen gibt es im Stadtgebiet verschiedene feste Standorte.
- Die Gebühr richtet sich nach dem Inhalt der Veranstaltung (zum Beispiel Kunst und Kultur) und nach dem wirtschaftlichen Vorteil des Veranstalters an die beworbene Veranstaltung.