Wichtig: Aktuelle Hinweise zur Erreichbarkeit
Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es in einigen Bereichen derzeit geänderte Erreichbarkeiten. Die aktuell geltenden Regelungen können Sie hier einsehen »
Soziale Entschädigung
Soziale Entschädigung in der Bundesrepublik Deutschland bedeutet: Wer einen gesundheitlichen Schaden erleidet, für dessen Folgen die Gemeinschaft in besonderer Weise einzustehen hat, hat Anspruch auf Versorgung im Rahmen der Sozialen Entschädigung.
Die Leistungen der Sozialen Entschädigung richten sich nach dem Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz), das ursprünglich für die Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen des Zweiten Weltkriegs geschaffen wurde.
Mehr Informationen zum Bundesversorgungsgesetz gibt es hier »
Als „Grundgesetz der Versorgung“ gilt es seit Jahrzehnten in entsprechender Anwendung auch für weitere Personengruppen, die nach bestimmten Nebengesetzen Ansprüche haben.
Die Stadt Oldenburg erbringt Leistungen insbesondere für folgende Personenkreise:
- Kriegsbeschädigte,
- Opfer von Gewalttaten,
- Opfer staatlichen Unrechts in der DDR sowie
- deren jeweilige Hinterbliebene
Leistungen
Die Soziale Entschädigung umfasst folgende Leistungen.
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Krankehilfe
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
- Altenhilfe
- Erziehungsbeihilfe
- Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
- Erholungshilfe
- Wohungshilfe
- Hilfen in besonderen Lebenslagen
Die Leistungen werden größtenteils von der Stadt Oldenburg erbracht.
Voraussetzung
Für die Leistungsgewährung durch die Stadt Oldenburg ist die Anerkennung eines Versorgungsanspruchs durch den jeweiligen Träger erforderlich. Für Leistungen im Rahmen der Kriegsopferfürsorge und der Opferentschädigung ist hierfür das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie zuständig, für Leistungen im Rahmen der Entschädigung von DDR-Unrecht das Niedersächsische Innenministerium.
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ServiceCenter der Stadt Oldenburg stehen für weitere telefonische Informationen unter der Servicedurchwahl 0441 235-4444 in der Zeit von montags bis freitags zwischen 7 und 18 Uhr zur Verfügung und helfen gerne weiter.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie zu den Themen "Kriegsopferfürsorge" » und "Hilfe für Opfer von Gewalttaten" » auf den Internetseiten vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.