Wichtig: Aktuelle Hinweise zur Erreichbarkeit
Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es in einigen Bereichen derzeit geänderte Erreichbarkeiten. Die aktuell geltenden Regelungen können Sie hier einsehen »
Städtebauliche Verträge
Allgemeine Informationen
Ein städtebaulicher Vertrag begleitet zumeist komplexe Bauleitplanverfahren in der Stadt Oldenburg für private Investorenflächen.
Er erfasst alle im Zusammenhang mit der neuen Bauleitplanung zu regelnden Aspekte, wie zum Beispiel:
- für die Bauvorhaben erforderliche technisch-verkehrliche oder soziale Infrastrukturleistungen,
- Realisierung von Wohnungen im Sinne preiswerten Wohnraums für Personen mit geringem Einkommen
- zu beachtende energetische Anforderungen
- Anforderungen im Bereich Natur- und Umweltschutz
- Realisierung von Wohnungen im Sinne preiswerten Wohnraums für Personen mit geringem Einkommen
Mit einem städtebaulichen Vertrag überträgt die Stadt Oldenburg einem privaten Investor neben der Ausarbeitung der Planunterlagen für das Bebauungsplanverfahren und den erforderlichen Fachgutachten zum Beispiel die Planung und Herstellung öffentlicher Straßen oder die Schaffung von Kindergartengruppen.
Der mit dem privaten Investor abzuschließende städtebauliche Vertrag wird mit diesem in einem kooperativen Prozess abgestimmt, zum Abschluss gebracht und in der Umsetzung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Arbeitsbereich begleitet.
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:
● Selina Hertwig
Telefon: 0441 235 - 2396
E-Mail: selina.hertwig(at)stadt-oldenburg.de
● Sönke Würdemann
Telefon: 0441 235-2304
E-Mail: soenke.wuerdemann(at)stadt-oldenburg.de
Das Verfahren zur Abstimmung und zum Abschluss sowie die Begleitung im Umsetzungsprozess ist kostenfrei.
Die im städtebaulichen Vertrag geregelten Verpflichtungen sind durch den privaten Investor auf eigene Kosten zu erbringen.
● § 11 Baugesetzbuch (BauGB)
● § 12 Baugesetzbuch (BauGB)