Wichtig: Aktuelle Hinweise zur Erreichbarkeit
Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es in einigen Bereichen derzeit geänderte Erreichbarkeiten. Die aktuell geltenden Regelungen können Sie hier einsehen »
Sterbefall
Gesamtthemenübersicht des Standesamtes »
Aktuelle Sterbefälle
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für das Annehmen von Sterbefallanzeigen und deren Beurkundung:
E-Mail beurkundungen(at)stadt-oldenburg.de
Frau Brunßen
Telefon 0441 235-3762
Herr Caspers
Telefon 0441 235-3279
Frau Eich
Telefon 0441 235-2114
Frau Hampel
Telefon 0441 235-2182
Frau Rowold
Telefon 0441 235-2453
Wichtige Hinweis für Bestatter
Sterbefälle bitte per Post einreichen oder in unseren Briefkasten am Haupteingang des Standesamtes (Pferdemarkt 12, 26121 Oldenburg) einwerfen. Auf Grund der aktuellen Situation können Sterbefälle grundsätzlich nicht mehr persönlich entgegen genommen werden.
- Schicken Sie kein Bargeld mit. Bei Versand der Urkunden legen wir eine Rechnung bei.
- Schicken Sie keine Stammbücher mit.
- Von Urkunden, Familienbüchern, Personalausweisen, erweiterten Meldebescheinigungen, etc. reichen Kopien oder Scans.
- Im Original werden nur folgende Unterlagen benötigt:
- Sterbefallanzeige,
- Totenschein,
- ausländische Urkunden und
- ausländische Reisepässe
- Fehlende Unterlagen nicht per Fax nachreichen, sondern an beurkundungen(at)stadt-oldenburg.de mailen.
- Bei Überführungen ins Ausland:
- Als Nachweis der Überführung wird eine Kopie oder einen Scan der Flugbestätigung benötigt.
- Der Leichenpass wird beim Gesundheitsamt, Industriestr. 1 b, 26121 Oldenburg, erstellt.
- Sobald der Sterbefall beurkundet wurde, erhalten Sie vorab eine Sterbeurkunde als pdf-Datei. Bitte achten Sie daher darauf, in Ihrer Sterbefallanzeige Ihre E-Mail-Adresse anzugeben.
Benötigte Unterlagen bei Spätaussiedlern
Wenn kein Familienbuch (Kopie oder Scan reicht) angelegt wurde, sind folgende Dokumente beizubringen:
- Bescheinigung nach § 15 Bundesvertriebenengesetz (Kopie oder Scan reicht)
- Registrierschein (Kopie oder Scan reicht)
- Namenserklärung nach § 94 Bundesvertriebenengesetz (Kopie oder Scan reicht)
- Eheurkunde im Original mit Übersetzung nach ISO-R9
- Bei nicht verheirateten Verstorbenen: Geburtsurkunde im Original mit Übersetzung nach ISO-R9
Wichtiger Hinweis für Altersheime, Pflegeeinrichtungen, etc.
- Für die Einreichung der Sterbefallanzeige nutzen Sie bitte die E-Mailadresse beurkundungen(at)stadt-oldenburg.de. Bitte schicken Sie keine Faxe.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit beträgt drei Werktage ab Vollständigkeit der benötigten Unterlagen für die Beurkundung des Sterbefalls.
Beispiel: Alle Unterlagen liegen am 1. Februar 2021 vor, beurkundet wird dann spätestens am 4. Februar 2021.
Nachbeurkundung eines Sterbefalls
Informationen zu einer Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland finden Sie hier »
- 10 Euro
- jede weitere Urkunde, wenn diese zeitgleich beantragt und ausgestellt wird: 5 Euro
Für die Gebühren des Standesamtes erhalten Sie eine Rechnung, die überwiesen werden muss.
Als vereinfachtes Verfahren bieten wir Bestattungsunternehmen das Lastschriftverfahren an. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie daran teilnehmen möchten.