Wichtig: Aktuelle Hinweise zur Erreichbarkeit
Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es in einigen Bereichen derzeit geänderte Erreichbarkeiten. Die aktuell geltenden Regelungen können Sie hier einsehen »
Teilung von Grundstücken
Eine Teilungsgenehmigung durch die Stadt Oldenburg ist seit dem Jahr 2008 nicht mehr erforderlich.
Bei beabsichtigten Grundstücksteilungen gibt es folgende
Zuständigkeiten:
- Notare
- Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure
- Katasteramt Oldenburg
Wichtig:
Das öffentliche Baurecht muss eingehalten werden.
Das Kundenzentrum Bau kann dazu Auskünfte geben beispielsweise über
- Festsetzungen des Bebauungsplanes,
- Baugebietstyp,
- Grenzabstände,
- Grundflächenzahl (GRZ),
- Geschossflächenzahl (GFZ) und Weiteres.
Hinweis:
Sollte durch eine beabsichtigte Teilung eine baurechtliche Problematik zu klären sein, empfiehlt sich aus Gründen der Rechtssicherheit die Bescheidung einer Bauvoranfrage », die beim Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz gestellt werden kann. Die Kosten hierfür betragen mindestens 60,00 Euro.