Tuberkulose (TBC)-Beratung
Die Tuberkulose ist laut Infektionsschutzgesetz eine meldepflichtige Erkrankung. Es soll der Übertragung auf den Menschen vorgebeugt, eine Infektion mit Tuberkulose frühzeitig erkannt und ihre Weiterverbreitung verhindert werden. Deshalb nehmen wir frühzeitig zum Erkrankten und seiner Familie Kontakt auf.
Unsere Aufgaben:
Wir beraten und betreuen Patientinnen und Patienten mit einer Tuberkuloseerkrankung sowie die Angehörigen und unterstützen sie bei Problemen, insbesondere während der Behandlungszeit.
Außerdem ermitteln wir Kontaktpersonen zu an Tuberkulose Erkrankten und beraten und untersuchen diese Kontaktpersonen.
Wir informieren und beantworten Fragen über die Tuberkuloseerkrankung, die Ansteckungswege, die Erkennung und die Behandlung.
Wir beobachten die Entwicklung und die Verbreitung der Tuberkulose in der Bevölkerung und geben regelmäßige Informationen über die Landesbehörde an das Robert-Koch-Institut weiter.
Ansprechpartner:
- Frau Markner, Zimmer 0.40, Telefon: 0441 235-8659
- Frau Orzessek, Zimmer 0.38, Telefon: 0441 235-8657
Fax: 0441 235-8620
Sprechzeiten:
- Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr
- Montag bis Donnerstag 13.30 bis 15.30 Uhr
Oder nach Vereinbarung.
Weiterführende Informationen: