Wichtig: Aktuelle Hinweise zur Erreichbarkeit
Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es in einigen Bereichen derzeit geänderte Erreichbarkeiten. Die aktuell geltenden Regelungen können Sie hier einsehen »
Übermittlungssperre
Gesamtthemenübersicht Meldebescheinigung und -registerauskunft »
Bürger können die Weitergabe ihrer Daten aus dem Melderegister an bestimmte Institutionen beziehungsweise in bestimmten Fällen verhindern.
Folgende Widerspruchsrechte sind möglich:
- an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen
- an Presse, Rundfunk und Parteien über Alters- und Ehejubiläen
- an Adressbuchverlage
- an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften von direkten Familienangehörigen
- an das Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial (gilt nur für deutsche Personen unter 18 Jahren)
Voraussetzung für die Eintragung einer Sperre ist, dass Sie in Oldenburg gemeldet sind.
Nähere Informationen unter Sperre „Informationelles Selbstbestimmungsrecht“ ».
- gebührenfrei
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass) bei persönlicher Beantragung im Bürgerbüro
- Bundesmeldegesetz