Wichtig: Aktuelle Hinweise zur Erreichbarkeit
Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es in einigen Bereichen derzeit geänderte Erreichbarkeiten. Die aktuell geltenden Regelungen können Sie hier einsehen »
Verpackungen
Verpackungsabfälle im Sinne der Verpackungsverordnung sind:
- Transportverpackungen
Sie sollen Waren auf dem Weg vom Hersteller bis zum Vertreiber (Handel) vor Schaden bewahren und die Transportsicherheit gewährleisten (zum Beispiel Paletten, Schrumpfhauben, Styropor, Folien, Obstkisten, Mehlsäcke).
- Verkaufsverpackungen (zum Beispiel mit dem Grünen Punkt)
Sie dienen der eigentlichen Verpackung und dem Transport des Produktes zum Endverbraucher (zum Beispiel Beutel, Folien, Plastikflaschen, Joghurtbecher, Margarinebecher).
- Umverpackungen
Sie sind zusätzliche Verpackungen um die eigentliche Verkaufsverpackung unter anderem zu Werbezwecken oder um die Möglichkeit eines Diebstahls vor allem bei kleinen Waren zu erschweren.
Entsorgung
Verpackungen, die einer gesetzlichen Rücknahmepflicht unterliegen, sind von der Abfallentsorgung durch die Stadt Oldenburg ausgeschlossen, soweit ein Rücknahmesystem besteht.
- Verkaufsverpackungen (zum Beispiel Grüner Punkt) sind über die gelben Säcke zu entsorgen.
- Transport- und Umverpackungen sind den zur Rücknahme Verpflichteten (zum Beispiel bei Lieferung einer Waschmaschine erfolgt die Entsorgung durch die liefernde Firma) zu übergeben.
- In Ausnahmefällen ist eine Entsorgung über die Wertstoffannahmestellen Neuenwege Barkenweg 6, oder Langenweg, Felix-Wankel-Straße 7 möglich.
Wichtiger Hinweis: Es werden ausschließlich Anlieferungen aus dem Stadtgebiet Oldenburg entgegen genommen.
Hinweis zum Umweltschutz
Versuchen Sie möglichst verpackungsarm einzukaufen, indem Sie zum Beispiel Mehrwegsysteme nutzen oder übermäßig stark verpackte Produkte vermeiden.
Wertstoffannahmestellen Neuenwege, Barkenweg 6 und Langenweg, Felix-Wankel-Straße 7
- bis 1 Kubikmeter: 10 Euro
- bis 2 Kubikmeter: 20 Euro
Abfallwirtschaftssatzung § 4, § 7 § 13