Wichtig: Aktuelle Hinweise zur Erreichbarkeit
Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es in einigen Bereichen derzeit geänderte Erreichbarkeiten. Die aktuell geltenden Regelungen können Sie hier einsehen »
Vorläufiger Reisepass
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Hinweis - Aktuelle Lage
Aufgrund der aktuellen Situation gelten besondere Gültigkeitsregelungen von Reisedokumenten, (siehe Links) „Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen.
Allgemeines
- Nur wenn bis zum Reiseantritt weniger als 3 Werktage verbleiben, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Ansonsten ist ein Expressreisepass zu beantragen.
- Auf der Internetseite www.auswaertiges-amt.de » kann man unter dem Stichwort Reise- und Sicherheitshinweise zum Reiseland erfahren, welche Dokumente für die Einreise notwendig sind. Dort informiert man sich auch, ob das Land, in das man einreisen möchten, einen vorläufigen Reisepass akzeptiert.
- Ein vorläufiger Reisepass wird nur an deutsche Staatsangehörige ausgegeben.
Gültigkeit
- 1 Jahr
Weitere Informationen zum vorläufigen Reisepass:
Terminvereinbarung
Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich. Hier können Sie Ihren Termin vereinbaren »
Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen - Hier geht es zu den Informationen vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat »