Wohnsitz abmelden
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1. Allgemeines
- Die Abmeldung einer Wohnung ist nur erforderlich bei:
- Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland oder
- Aufgabe einer oder mehrerer Nebenwohnungen (nur beim Hauptwohnsitz möglich).
- Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Auszug erfolgen.
- Eine Abmeldung ins Ausland ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich. Die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt allerdings erst zum Datum des Auszugs.
Hinweis:
Wer innerhalb von Deutschland umzieht, muss den aufgegebenen Wohnsitz nicht abmelden, sondern sich mit Wohnsitz anmelden ».
2. Verfahren
- Die Abmeldung ist grundsätzlich persönlich beim Bürgerbüro Mitte » oder Bürgerbüro Nord » vorzunehmen.
- Die Abmeldung kann auch schriftlich vorgenommen werden. Ein Vordruck steht unten zur Verfügung.
- Als Nachweis über die Abmeldung erhält der Meldepflichtige eine Abmeldebestätigung.
Sparen Sie Wartezeit und vereinbaren Sie einfach online » einen Termin im Bürgerbüro .
Sie möchten ohne Termin ins Bürgerbüro kommen? - Damit Ihr Anliegen noch am selben Tag bearbeitet werden kann, empfehlen wir frühzeitig spätestens 15 bis 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit, zu erscheinen.
- gebührenfrei
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
- Personalausweis oder (Reise-)Pass
Bei einer schriftlichen Abmeldung ist eine gut leserliche Kopie des Personalausweises oder (Reise-)Passes ausreichend
- gegebenenfalls Vollmacht und Ausweisdokument des Bevollmächtigten
§ 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz
Abmeldung aus Oldenburg