Wichtig: Aktuelle Hinweise zur Erreichbarkeit
Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es in einigen Bereichen derzeit geänderte Erreichbarkeiten. Die aktuell geltenden Regelungen können Sie hier einsehen »
Wohnsitz Änderung/Statuswechsel
Gesamtthemenübersicht Wohnsitz »
- Soll der Nebenwohnsitz in Oldenburg zur Hauptwohnung beziehungsweise zur alleinigen Wohnung erklärt werden, ist hierzu das Formular "Statusänderung Haupt-/Nebenwohnsitz" (siehe Formulare) zu nutzen. Nachdem dieses Formular ausgefüllt wurde, ist es an eines der Bürgerbüros zu übersenden.
- Wir übernehmen die Information des bisherigen Hauptwohnsitzes.
- Bei einem Statuswechsel informieren wir im Rahmen eines bundesweit festgelegten automatisierten Rückmeldeverfahrens die vom Wechsel ebenfalls betroffene Meldebehörde.
- Zu beachten ist, dass zur Änderung der Anschrift im Personalausweis und gegebenenfalls die Änderung des Wohnortes im Reisepass aber auch noch ein persönliches Vorsprechen oder einer bevollmächtigten Person notwendig ist.
Hinweis: Die Änderung des Wohnortes im Kinderreisepass, ist durch einen Elternteil, durch eine sorgeberechtigte Person oder durch eine bevollmächtigte Person, die auch die Dokumente der Eltern ändern lässt, zu erledigen.
- Wir übernehmen die Information des bisherigen Hauptwohnsitzes.
- Soll die bisherige Oldenburger Hauptwohnung zum Nebenwohnsitz erklärt werden, ist Kontakt mit der Meldebehörde aufzunehmen, wo sich der neue Hauptwohnsitz befindet. Dort wird eine Änderung vorgenommen.
Hinweis:
Kfz-Besitzer müssen daran denken, dass auch in die Kfz-Dokumente die neue Adresse eingetragen »werden muss.